USA: Sammelklage gegen Target zugelassen
In der Frage, ob der ADA auch für Internetseiten gilt, hat nun eine kalifornische Bundesrichterin eine Sammelklage gegen Target - eine US-amerikanische Einzelhandelskette - zugelassen.
Das ADA - das US-amerikanische Antidiskriminierungsgesetz - existiert seit 1990 und geht, weil es damals noch kein Thema war, nicht darauf ein, ob auch Internetseiten privater Firmen barrierefrei sein müssen. Gerade deshalb wird diesem Fall in der Behindertenszene große Aufmerksamkeit geschenkt.
Wie in der Pressemitteilung der Associated Press vom 3. Oktober 2007 nachzulesen ist, wurde die Klage vor allem deshalb zugelassen, da Target sein Internetangebot technologisch nicht an die Standards anderer Firmen angepasst hat, um blinden Menschen die Seiten zugänglich zu machen.
Die Firma Target forderte, die Klage einzustellen, da sie ihrer Meinung nach ihre Seite inzwischen mehr an die Anforderungen blinder Internetbenutzerinnen und -benutzer angepasst haben. Dies wurde von der Richterin abgelehnt.
Es scheint, als habe sich dieser Gerichtsprozess von einer Klage gegen Target, hin zu einer Frage entwickelt, inwiefern das ADA auch für Internetseiten anwendbar ist.
"Das ist ein gewaltiger Schritt nach vorne für alle blinden Menschen im ganzen Land, denen bereits zu lange ein gleichberechtigter Zugang zur 'Internet Wirtschaft' verwehrt wurde," sagte Dr. Marc Maurer, Präsident des Nationalen Blindenverbandes. "Alle online Geschäfte sollten diese Entscheidung beachten und unverzüglich Schritte einleiten, um den blinden Menschen die Türen zu ihren Geschäften zu öffnen."
Weitere Informationen: Gleichstellung - int., ADA in den USA, einfach-für-alle
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