Erfolg: Richtlinienänderung bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz

Wir berichteten in den letzten Monaten mehrfach über Probleme bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA). Nun dürfte eine Beseitigung dieser Probleme unmittelbar bevorstehen.

Bausteine mit Buchstaben - man kann lesen: Erfolg
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Während nichtbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstverständlich auch im Krankheitsfall vollen Leistungsanspruch haben, galt dies für Personen, die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz erhalten, nicht. Ihnen wurde von einem Tag auf den anderen diese Leistung gestrichen.

Nun dürfte das mehrfache Hinweisen auf das Problem Wirkung gezeigt haben. In einem Schreiben vom 3. Oktober 2007 wurde BIZEPS von der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass der „Handlungsrahmen bei der Vollziehung der PAA erweitert wird“.

Die von BIZEPS anhand von mehreren Kundinnen und Kunden beschriebene Problematik ist Gegenstand einer Überarbeitung der Förderrichtlinien, ist dem Schreiben weiters zu entnehmen. „Die Richtlinienänderung sollte in einigen Wochen erfolgen“, wird abschließend bekanntgegeben.

Entscheidender Erfolg

„Behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in Zukunft bei Krankheit, Kur und Urlaub gleich behandelt wie nichtbehinderte“, freut sich Annemarie Srb-Rössler, Obfrau von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, über den Erfolg.

Ein wesentlicher Anteil am Erfolg bestand im beherzten öffentlichen Sichtbarmachen der Benachteiligung durch Oliva Thorpe in den Medien. Über die nun angekündigte Änderung „freut sie sich sehr“, teilt sie in einer ersten Reaktion gegenüber BIZEPS-INFO mit.

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