Entwurf für Novelle zum NÖ Antidiskriminierungsgesetz bleibt auf Mindeststandard

Niederösterreich will zukünftig Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verbieten. Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, des Alters und der Religion bleiben erlaubt.

Wappen Land Niederösterreich
Land Niederösterreich

Niederösterreich war schon bisher – gemeinsam mit Vorarlberg – das Schlusslicht bei der Bekämpfung von Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) schützte bisher nur vor Benachteiligung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, nun müssen auch geschlechtliche Diskriminierung in diesem Bereich verboten und Verstöße mit einer Rechtsfolge versehen werden.

Offensichtlich ist den VerfasserInnen des Entwurfs diese Ungleichbehandlung bewusst. Die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf sprechen sogar ausdrücklich davon, dass „eine grundlegende Überarbeitung des NÖ ADG angedacht“ wird. Warum wird diese nicht sofort in Angriff genommen, da die Erweiterung des Schutzes auf die ausstehenden Diskriminierungsgründe (Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter, Religion und Weltanschauung) gesetzgebungstechnisch relativ einfach wäre? Mehrere Bundesländer (Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol) haben diesen Schritt bereits bei der Umsetzung der sogenannten Antidiskriminierungs-Richtlinien gesetzt.

Der Klagsverband hat eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die hoffentlich in die Gesetzesvorlage einfließen wird.

Wie geht es weiter?

Nach der Überarbeitung des Entwurfs aufgrund der Stellungnahmen wird der Gesetzesentwurf von der Landesregierung als Regierungsvorlage beschlossen und dem Landtag zugeleitet, der dann das Gesetz beschließt.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich