Dachlawinen-Warnfahne statt behindernder Stangen

Bisher bekannte Warnhinweise wie Holzstangen, die an die Hausmauer angelehnt werden, bilden oft ein Hindernis und bergen Unfallgefahren, erinnert der Steiermärkische Blinden- und Sehbehindertenverband.

Kowald, Schanza, Hohensinner mit Dachlawinen-Warnfahnen
StBSV

Herr Gerhard Schanza, Projektleiter des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, hat daher eine Warnfahne entwickelt, die über Kopfhöhe am Haus angebracht wird. Die Warnung vor der Dachlawinengefahr bleibt erhalten, die Fahne ersetzt aber die gefährlichen Stangen. Das bloße Anbringen von Warnhinweisen reicht dabei jedoch nicht aus! Die Gefahr selbst muss beseitigt werden. Wurde diese Aufgabe einem Schneeräumungsunternehmen übertragen, so haftet nicht der Eigentümer, sondern das beauftragte Unternehmen.

„Hauseigentümer sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich verpflichtet, bei Gefahr des Abgehens von Dachlawinen vor der straßenseitigen Front seines Gebäudes unverzüglich eine ausreichende Anzahl von Warnhinweisen anzubringen und für eine baldige Abräumung des Schnees vom Dach Sorge zu tragen“, hält Mag. Mario Kowald, Obmann des Steiermärkische Blinden- und Sehbehindertenverbandes, in einer Aussendung fest und erinnert an die Folgen: „Wird diese Verpflichtung verletzt, liegen ein Verschulden und damit auch eine Haftung vor.“

Kurt Hohensinner hat im Jahr 2006 im Grazer Gemeinderat einen Antrag zum Erwerb der Dachlawinenfahnen gestellt.

Zusätzlich unterstützen Sie mit dem Kauf der Dachlawinen-Warnfahne den dringend notwendigen Neubau der Zentrale des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (StBSV). Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet.

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