Landau fordert praxisnahe Lösung bei Betreuung und Pflege

"Derzeitige Regelung geht an der Realität der Menschen vorbei"

Michael Landau
Caritas Österreich

Verabreichung von Medikamenten, das Gesicht der betreuten Person mit einem feuchten Tuch reinigen, Essen mit einem Löffel verabreichen – all das sind Tätigkeiten, die einer 24-Stunden-Betreuungskraft derzeit per Gesetz nicht erlaubt sind.

„Absurd und lebensfern“, meint dazu Caritasdirektor Michael Landau und stellt klar: „Es geht um die betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen und ihre Bedürfnisse!“ Die Kompetenzen der 24-Stunden-Betreuungskräfte müssten sich an der Realität orientieren. Die geplante Novellierung von Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und Ärztegesetz seien grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung. „Vorschläge gibt es zur Genüge, nun müssen endlich Taten folgen!“ so Landau.

Die komplizierten Regeln, wer mit welcher Qualifikation was darf und was nicht, gelten zum Teil auch für viele andere Betreuungssituationen außerhalb der 24-Stunden-Betreuung – sei es für die stundenweise Betreuung und Pflege zu Hause oder für die Betreuung von behinderten Menschen beispielsweise in Wohngemeinschaften. „Auch hier muss über Änderungen nachgedacht werden, damit diesen Berufsgruppen wie BehindertenbetreuerInnen oder HeimhelferInnen analoge Möglichkeiten eröffnet werden wie es für die 24-Stunden-BetreuerInnen geplant ist“, konkretisiert Caritas-Geschäftsführer Alexander Bodmann.

Um die betreuungsbedürftigen Personen bestmöglich versorgen zu können, soll diplomiertes Pflegepersonal in Zukunft pflegerische Tätigkeiten wie die Verabreichung von Arzneimitteln oder auch subkutane Insulininjektionen auch an 24-Stunden-BetreuerInnen delegieren dürfen. Die Einweisung und regelmäßige Kontrolle der BetreuerInnen verursache aber selbstverständlich auch Kosten, deren Finanzierung geregelt werden müsse, so Bodmann.

„Es geht nicht darum, qualifizierten Pflegekräften ihre Kompetenzen streitig zu machen. Es geht darum die derzeit oft im Graubereich durchgeführten Tätigkeiten durch gute Einweisung und laufende Kontrolle der BetreuerInnen auch im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung auf legalem und qualitätsgesichertem Weg zu gewährleisten“, so Landau.

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