Huainigg: Pflegegesetz-Novelle tritt heute in Kraft

Lebensnahe Regelung sichert Qualität in der Pflege und bringt Rechtssicherheit für persönliche AssistentInnen und BetreuerInnen

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„77 Tage vom Arbeitsauftrag des Parlaments bis zum Inkrafttreten des Gesetzes – ich bin stolz, dass wir in dieser Zeit eine inhaltlich fundierte, lebensnahe Regelung unter Einbindung aller Betroffenen geschaffen haben“, sagt der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute, Dienstag, zum Inkrafttreten der Pflegegesetz-Novelle.

Am 16. Jänner 2008 wurde Gesundheits- und Familienministerin Andrea Kdolsky mit Entschließung des Nationalrates ersucht, eine Regierungsvorlage zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz auszuarbeiten und das Inkrafttreten mit 1. April 2008 sicherzustellen. „Die Ministerin hat das umgesetzt und dabei von den Behindertenverbänden und Interessensvertretungen der Senioren bis zu den Pflegeberufsvertretungen alle Betroffenen konstruktiv eingebunden“, betont Huainigg.

Die neue Regelung gewährleistet eine praxisnahe Lösung für die 24-Stunden-Betreuung und ermöglicht behinderten Menschen, die mit Persönlicher Assistenz leben, ein selbstbestimmtes Leben. Persönliche AssistentInnen und Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes dürfen nunmehr auch Assistenz bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Körperpflege leisten. Im Mittelpunkt steht die Möglichkeit der Delegation einzelner pflegerischer und medizinischer Leistungen an persönliche AssistentInnen und BetreuerInnen – allerdings nur nach genauer Anleitung und Einschulung durch einen Arzt bzw. eine diplomierte Pflegefachkraft.

Die Verrichtung solcher ärztlicher/pflegerischer Tätigkeiten in Institutionen wie Krankenanstalten oder Pflegeheimen ist unzulässig, da dort bei der Vielzahl der zu Betreuenden die Beherrschung des gesamten Tätigkeitsbildes unerlässlich ist. „Es besteht also eine Einschränkung auf den Privathaushalt. Qualitätssicherung und -kontrolle sind durch Dokumentation, Schriftlichkeit der Anordnung und des Widerrufs sowie durch Befristung der Anordnung gewährleistet“, erklärt der ÖVP-Behindertensprecher und ergänzt: „Die Regelung soll vor allem Rechtssicherheit für Betroffene schaffen und auch eine praktikable Lösung bieten.“

Die Novelle beinhaltet eine Erweiterung der Ausbildung zum gehobenen Dienst der Gesunden- und Krankenpflege an Fachhochschulen. Die Ausbildung für den gehobenen Dienst erfolgt derzeit an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. Diese qualitativ sehr hochwertige, wohnort- und praxisnahe Ausbildung soll auch weiterhin jungen Menschen ohne Hochschulreife die Möglichkeit gewährleisten, den Pflegeberuf zu erlernen.

Mit der beschlossenen Novelle zum Gesunden- und Krankenpflegegesetz werden notwendige rechtliche Grundlagen geschaffen, eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule zu absolvieren, die auch mit einer Berufsberechtigung endet. Mit der Ermöglichung der Ausbildungen an FHs soll auch die derzeit mangelnde Attraktivität der Ausbildung speziell für Maturanten/-innen gesteigert werden. „Damit tritt heute ein sinnvolles Maßnahmenpaket zum Vorteil aller Betroffenen in Kraft“, so Huainigg abschließend.

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