BZÖ-Wien fordert empfindliche Geldstrafen für missbräuchliche Verwendung von Behindertenausweisen

Das BZÖ fordert eine genauerste Überprüfung durch die Ausstellbehörde MA 46.

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

„In den letzten Monaten ist zu beobachten, dass immer mehr Luxus-PKW’s auf Behindertenparkplätzen stehen. Hunderte perfekt nachkopierte und folierte Behindertenausweise liegen derzeit schätzungsweise bei nicht berechtigten Fahrzeuglenkern hinter der Windschutzscheibe. Es ist auch zu beobachten, dass sich mehrere Personen oft ein Auto teilen, wobei von den Benutzern keiner eine offensichtliche Behinderung hat“, kritisiert der stv. Wiener BZÖ-Obmann Dietmar Schwingenschrot.

Schwingenschrot fordert daher zum Schutz aller wirklich Berechtigten eine Parkerleichterung für diese Personengruppe, Schwerpunktkontrollen der Behörde bei den Behindertenparkplätzen, eine genauerste Überprüfung durch die Ausstellbehörde MA 46, einen Punkteeintrag bei missbräuchlicher Verwendung eines Behindertenausweises sowie hohe Geldstrafen bei missbräuchlicher Verwendung, da dadurch auch Abgabenhinterziehung (Parkscheine) betrieben wird.

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17 Kommentare

  • Ich konnte heute eine Dame veobachten, die sichtlich nicht behindert war, sich frech einen Parkplatz neben der Tür zu schnappen.Natürlich war es ein Luxusschlitten, ein SUV von Mercedes. Wie dreist ist das denn.
    Ich machte sie aufmerksam, darauf kam in schkechten deutsch nur die Antwort, sie habe nur vergessen den Ausweis hinzulegen. Sie sei V
    Behindert. Sie ging zum Auto und zauberte einen Behinderten Ausweis hervor.
    Hallo wie geht das?
    Ich habe sie gefilmt, ich finde es unmöglich. Solche eine Frechheit gehört bestraft. Wo kann ich Anzeige erstatten?
    Mfg Hippmann Maria

  • In Deutschland ist dies nicht strafbar. Daher habe ich die Einführung eines neuen § 281a StGB vorgeschlagen, der sich gegen die Vortäuschung einer Behinderung richtet. Sofern Sie sich im Internetforum des Deutschen Bundestags registrieren können, können Sie über die von mir eingereichte Petition beim Deutschen Bundestag mit abstimmen.

    Vor einigen Monaten fiel mir zum ersten Mal dieses „Phänomen“ auf. Ein kerngesunder Herr parkte auf einem Behindertenparkplatz mit einem fremden Behindertenausweis. Als ich die Polizei rief, in der sicheren Annahme, dies sei doch strafbar, wurde ich eines besseren belehrt. In Deutschland „darf“ jeder mit einem fremden Behindertenausweis kostenlos parken bis der Arzt kommt. Falls er doch einmal auffliegen sollte, „droht“ ihm ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro.

    Website des Deutschen Bundestags:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_03/_01/Petition_77032.mitzeichnen.html

    Falls Sie noch nicht Mitglied im Forum des Bundestags sind, so erhalten Sie nach der ersten Anmeldung vom Deutschen Bundestag eine Mail mit einem Hyperlink zur Verifizierung. Erst nach der Verifizierung können Sie über den oben genannten Hyperlink abstimmen bzw. Ihre Stimme wird gewertet.

  • Ich stelle immer wieder fest daß der Behindertenausweis Nr. 126575 schon seit
    Jahren von einer Pflegehelferin (laut Caritas 1130 Wien) missbräuchlich verwendet wird.


    Ich bin zu jeder Auskunft bereit, ersuche Sie aber, meinen Namen der Lenkerin nicht bekanntzugeben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Jakwerth

  • Es gibt wohl viel ärgere Tatsachen, die in Österreich passieren und sich kein Mensch darum kümmert. Aber bei Labalien wie Parkgeschichten macht man sich extrem wichtig. So ein Theater! Man stelle sich vor, dass jemand den körperbehinderten Vater wo hinführt und beim nächsten Mal in der Kurzparkzone alleine unterwegs ist und vergisst, den Ausweis zu entfernen. Wer wird so jemandem glauben? Das ist doch kein Missbrauch! Hier würde ein einfaches 21 Euro Organmandat reichen, für den fehlenden Parkschein.

  • Anderen Parteien verzichten. Der Beitrag trifft genau ins schwarze. In Wien gibt es ca laut ÖBV (Österreichischer Behinderten Verband ca. 29000! Behindertenausweise für Behindertenzonen-Dunkelziffer 60000! (kopierte, gefälschte, weitergegebene usw.) – schon im Auftrag der Behinderten muß die Polizei und das Magistrat härter durchgreifen. Gegen unberechtigte Benützer. Danke nochmals dem BZÖ, und Herrn Schwingenschrot welche dafür Sorge tragen das dieser SKANDAL publik wird.

  • Da hätte ich aber viel zu tun! Warum kann das nicht gleich die Polizei kontrollieren? Wenn es so „EINFACH“ ist? Hat jemand einen Parkschein vergessen sehen sie das ja auch!

  • Polizei anrufen, abschleppen lassen und der bekommt dann noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung. Mehr oder weniger so einfach ist das.

  • Leider kann ich das nur bestätigen, bei meinem Haus ist ein solcher „geschützte Parkplatz“ neuerdings sind sogar Ausweis die in Polen ausgestellt sind für Lenker mit Wiener Kennzeichen an der Tagesordnung! Meinung bekäme der betreffende in Österreich keinen Ausweis oder? Weshalb ist ein Polnischer notwendig? Auch habe ich schon junge Leute beobachtet wie sie den Ausweis an andere Lenker weitergeben und gemeinsam in einem Auto weiterfahren! Also kein Neid oder Hass sondern Tatsachen!

  • Abgesehen davon, dass das BZÖ absolut nicht meine politische Heimat ist, kann ich mir eine missbräuchliche Verwendung durchaus vorstellen. Wichtiger erscheint mir aber eine (strengere) Kontrolle der bestehenden Behindertenparkplätze, ob denn überhaupt ein entsprechender Ausweis hinter der Windschutzscheibe vorhanden ist. Manchmal hab ich nämlich durchaus den Eindruck, man könnte den erforderlichen Personalaufwand spielend durch zu erzielenden Strafen hereinbekommen.

  • Ergänzung zum Beitrag von Juen Gertrud: der Inhaber eines Parkausweises muss nicht unbedingt im Rollstuhl sitzen, mit Krücken gehen oder zumindest hinken; auch Probleme mit dem Herz (z.B. Bypass) oder der Lunge können bewirken, dass jemand nicht in der Lage ist, eine Strecke von 300 Metern ohne Schmerzen und/oder besondere Anstrengungen (Kriterium für Parkausweis) zurück zu legen.
    Der Schilderung über den Missbrauch von Parkausweisen stimme ich voll zu und es ist überaus mühsam, ein behördliches Verfahren einzuleiten. Bei ausreichend dokumentierten (sehr schwierig!) Missbrauchsfällen kann ich vermutlich helfen, bitte Mail an: herbert.sommereder@oeamtc.at

  • Wenn ein Mensch aussteigt, der nicht gehbehindert ist, kann das auch heißen, dass er jemand mit einer Gehbehinderung abholt. Aufgabe der Polizei wäre, das zu kontrollieren. Ich glaube die Sache nicht, es klingt wie beginnende Hetze jetzt nicht nur gegen Ausländer sondern auch gegen …

  • ein Hinweis an das BZÖ, leider gibt es überall in Österreich, gesetzeskonforme Behindertenparkplätze und nur gutwill Behindertenparkplätze, dies sollte man schon Beachten. Wenn kein Halte-und Parkverbotsschild vorhanden ist, kann sich leider jeder, auf diesen Parkplatz stellen. In Wien wird der §29b laut StVO nicht von der MA 46, sondern von der MA 40 im 3. Bezirk ausgestellt.

  • Hallo Ihr lieben Leute, wünschenswert wäre bei Ausstellung eines § 29 b StVO Ausweises eine Meldung an das Standesamtsregister damit im Falle eines Ablebens, der ehemalig ausgestellte Ausweis wieder eingezogen wird. Kenne selbst einige Personen die mit dem Ausweis längst verstorbener Betroffener in der Gegend umeinander fahren und dort und da selbstverständlich großzügig die Parkplätze nutzen.

  • Ja das ist sehr schwer mit den Parkplätzen und eine Frechheit was sich hier einige erlauben, wenn man sie darauf aufmerksam macht, dass sie auf einen Behindertenparkplatz stehen, wird man auch noch beschimpft und sogar zeitweise bedroht. Bei den Einkaufscentren INTERSPAR in der DOMESGASSE stehen genug Nichtbehinderte drinnen und in einigen mehr.

  • Wem wundert dieser Zustand? Auf den alten Ausweisen waren die Kfz-Kennzeichen und die Kontrolle damit viel leichter. Wie lange soll denn die Polizei warten um den Bildvergleich zu machen, ob nun dort berechtigt geparkt wird oder nicht. Ich kritisiere die Aufmachung der neuen EU-konformen Ausweise, die aber vor unberechtigten Strafen im EU-Ausland nicht wirklich schützen. In Zeiten teurer Parkgebühren und Bezirksweise flächendeckender Kurzparkzonen in Wien ist so ein Ausweis hunderte wenn nicht tausende Euro wert.
    Beispiele aus der Praxis gefällig? Behindertenparkplatz vor dem Eingang des Kurbades Oberlaa. Ausreichend Plätze vorhanden, superbreit nur meist ca 8 von 10 Autos unberechtigterweise zugeparkt. Anruf bei der Polizei, dass war früher massiv wirksam. Leider ist Polizei unter der Woche nicht mehr zuständig und schickt Parkraumüberwacher zu Fuß (!) vom Reumannplatz los um die Sache zuregeln. Wie lächerlich Wartezeit ca 3 Stunden bis die Plätze freigeschleppt sind. Nach mehreren Urgenzen in 90 min. hat man dann folgende Regelung getroffen: Ich sollte der Polizei die Kfz-Nummern der unberechtigt Parkenden bekannt zugeben, die dann eine Anzeige bekommen haben.

    Noch besser die katastrophalen Zustände beim SMZO! Da kommen ja normalerweise keine Behinderten hin oder? Ausreichend Plätze zur Verfügung, aber unberechtigt zugeparkt. Der Sicherheitsdienst der dieses verhindern soll ist je nach Wetter nicht zu sehen oder hilflos. Das hat seinen Grund, der Verwaltungsdirektor hat ihnen verboten, a, die Polizei zurufen und b, Anzeigen zu erstatten. Wo die Bedürfnisse der Behinderten bleiben ist dem Herrn anscheinend völlig egal! Ich hab mich dran gewöhnt streite auch nicht rum und fahre durch die Rettungseinfahrt mit automatischen Tor durch und stelle mein Auto direkt neben den Eingang ab. Legal ist das natürlich nicht, aber der zweck heiligt die Mittel!

    Am Ende kündige ich noch einen Bericht über die geduldeten Zustände bei der SCS und Multiplex an.

  • In Graz, werden Gehbehindertenausweise sowohl in der Kurzparkzone wie auch auf öffentlichen Behindertenparkplätzen durch die Parkraumüberwachung auf Veranlassung der Behörde (Magistrat Graz/Strassenamt) kontrolliert! Auch der Grazer Polizei (Verkehrspolizei) ist es zu verdanken, dass laufend die Behindertenparkplätze überprüft werden und Fahrzeuge ohne § 29b Gehbehindertenausweise abgeschleppt werden!

    Hier sei auch das Grazer Einkaufszentrum „INTERKAUF“ zu erwähnen, hier wird ohne § 29b Gehbehindertenausweis parkende Fahrzeuge an den Besitzer eine BESITZSTÖRUNGSKLAGE zugestellt! Dies ist dann sehr teuer! Die Rollstuhlfahrer, Krückengeher und alle Berechtigten sagen DANKE – dieses Einkaufzentrum darf sich „wirklich behindertenfreundlich“ nehmen!

  • Stimmt diese Mißbrauchshäufung?