Huainigg: Wir brauchen maßgeschneiderte Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Pflegegeld-Novelle und Persönliche Assistenz müssen sich an Lebensrealität der Betroffenen orientieren

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Persönliche Assistenz ist für viele behinderte Menschen die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und integriertes Leben. Es ist deshalb wichtig, eine einheitliche Regelung für ganz Österreich zu finden, die allen Betroffenen den gleichen Zugang zu dieser Leistung ermöglicht“, sagt Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sprecher für Menschen mit Behinderung im ÖVP-Parlamentsklub.

Huainigg kritisiert, dass Menschen mit Behinderung in Wien derzeit andere Voraussetzungen vorfinden wie etwa im Burgenland: „Ich fordere die Länder auf, hier initiativ zu werden und sich mit dem Bund an einen Tisch zu setzen. Nur so lassen sich Lösungen für alle finden, die der Lebensrealität behinderter Menschen entsprechen“, sagt Huainigg.

Persönliche Assistenz ermöglicht es behinderten Menschen, auch bei Pflegebedarf ein eigenständiges Leben zuhause in den eigenen vier Wänden zu führen. Mit der Novelle des Gesunden- und Krankenpflegegesetzes Anfang April wurde Persönlichen Assistentinnen und Assistenten die Übernahme einzelner Pflegetätigkeiten ermöglicht.

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Nun geht es um die finanzielle Absicherung von behinderten Menschen mit Pflegebedarf. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird vom Bund seit 2004 einheitlich und damit vorbildlich finanziert“, sagt Huainigg.

Dem Vorschlag von Sozialminister Buchinger für die Pflegegeld-Novelle steht er kritisch gegenüber: „Mehr Pflegegeld für behinderte Kinder ist eine wichtige Maßnahme. Allerdings wird nichts an der Grundeinstufung geändert, sondern nur ein Aufschlag fixiert, der für „schwerst behinderte Kinder“ gilt. Aber was bitte ist ein schwerst behindertes Kind? Gilt das auch für das Down-Syndrom? Wann ist eine körperliche Behinderung eine Schwerstbehinderung?“, fragt Huainigg und resümiert: „Neue Härtefälle scheinen mit dieser Regelung vorprogrammiert.“

Ein weiterer Kritikpunkt Huainiggs betrifft die undifferenzierte Aufstockung des Pflegegeldes um fünf Prozent: „Minister Buchinger sollte hier nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgehen, sondern eine differenzierte Erhöhung anstreben. Das Pflegegeld ab Stufe 4 sollte überdurchschnittlich steigen, denn bei diesen pflegebedürftigen Menschen geht es darum, ob sie weiterhin zu Hause leben können oder in ein Pflegeheim müssen. Hingegen hat etwa die Stufe 1 nur präventiven Charakter. Hier muss man unterscheiden“, sagt Huainigg.

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