Blockiert Deutschland weiter Verbesserung des Antidiskriminierungsrechts?

Die Union gibt ihre Blockadehaltung gegen eine Verbesserung des Antidiskriminierungsrechts nicht auf. Ein Bericht von Tanja Richter, PR-Verantwortliche beim Europäischen Netzwerk für Selbstbestimmtes Leben (ENIL).

Flagge Deutschland
BilderBox.com

Dies wurde beim Grußwort des deutschen Abgeordneten Dr. Stephan Eisel anlässlich des 3. Antidiskriminierungstages in Bonn am 18. Juli 2008 deutlich. Bereits im April hatte die Union mit einem Brief versucht, andere konservative Parteien in Europa gegen eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes aufzubringen.

Sie propagiert nach wie vor das Subsidiariätssprinzip, nach dem Staaten ihre Angelegenheiten selbst regeln sollten, und lehnt eine Einmischung Brüssels in deutsches Recht ab. Nun erklärte Eisel, die Bundesrepublik würde der von der EU-Kommission beschlossenen Antidiskriminierungs-Richtlinie nicht zustimmen.

Die Kommission hat am 2. Juli 2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die für den Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung, außerhalb des Arbeitsmarktes sorgt. So wird eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes über den beruflichen Sektor erreicht. Diese neue Richtlinie stellt laut Eisel erneut einen Eingriff in die Angelegenheiten des Staates dar, nach wie vor setze er auf die staatliche Selbstverantwortung im Diskriminierungsschutz.

Eine ganz andere Haltung nehmen zwei weitere Redner des Antidiskriminierungstages ein, EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla und Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, Rechtsexperte des DADV und Leiter der Forschungsstelle für Antidiskriminierung an der FH Nordhessen. In seiner Rede betonte Alenfelder die außerordentliche Wichtigkeit Europäischer Gesetzgebung. Ohne Druck aus Brüssel hätte Deutschland keinen effektiven Diskriminierungsschutz.

Auch Spidla sieht die Notwendigkeit einer vollständigen Implementierung aller Antidiskriminierungsrichtlinien der EU. Hier hat Deutschland insbesondere beim Kündigungsschutz noch Nachbesserungen zu tätigen. So gebe es keine Richtlinie, die bei Kündigungen Diskriminierung verbiete. Das Subsidiaritätsprinzip sieht er dennoch gewahrt, denn die neue Richtlinie sei nicht dogmatisch. Das in Deutschland geltende AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) müsse erweitert und nicht verschärft werden.

Auch Dr. Stefan Prystawik, Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrats in London, begrüßte die neue Richtlinie. Er wünschte sich zusätzlich für Deutschland eine stärkere Aufmerksamkeit für Diskriminierung, ähnlich der anglo-amerikanischen Tradition.

Ob sich Eisels Vorhersage bewahrheitet, die Bundesrepublik werde der neuen Richtlinie nicht zustimmen, wird sich zeigen. Der Vorschlag wird nun das Parlament und den Ministerrat der EU passieren.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich