Am Samstag, den 23. August 2008 rufen der Deutsche Gehörlosen-Bund, die Deutsche Gesellschaft und der Deutsche Schwerhörigenbund gemeinsam zu einer Großdemonstration in Köln für 100 % Untertitelung im Fernsehen auf.
Am 20. August 2008 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz die Forderungen des Deutschen Gehörlosen-Bundes präsentiert. Ein wesentliches Anliegen ist dem Verband das „Recht auf 100% Untertitel“ im Fernsehen.
„Wir haben über 65.000 Unterschriften gesammelt, Informationsveranstaltungen durchgeführt, mit Politikern das Gespräch gesucht, aber auch rechtliche Schritte eingeleitet“, wird im Rahmen der Pressekonferenz berichtet und angekündigt, dass unter dem Titel „Recht auf 100% Untertitel“ am 23. August 2008 in Köln eine Demonstration stattfinden wird.
„Damit möchten die Verbände auf das Recht auf Barrierefreiheit hinweisen, damit auch in Deutschland Hörbehinderte schrittweise 100 % Zugang zum Fernsehangebot bekommen. In Zusammenhang mit der Demonstration steht eine Unterschriftenaktion, deren Ziel es ist, die breite Unterstützung möglichst vieler Menschen für die Forderung nach vollständiger Untertitelung zu belegen“, gibt der Verband in seinen Presseunterlagen bekannt.
Forderungen
Folgende Forderungen werden präsentiert:
- eine Erhöhung der Untertitelquote um jährlich 10 %
- die gesetzliche Verankerung einer Verpflichtung der Untertitelung im Rundfunkstaatsvertrag
- die Entwicklung von Qualitätsrichtlinien für Untertitel
In Deutschland leben – laut Information des Deutschen Gehörlosen-Bundes – 13 Millionen hörbehinderte Personen. „Etwa die Hälfte dieser Personen hat Schwierigkeiten, dem Fernsehprogramm uneingeschränkt zu folgen“, hält man fest.
Die bisher geringen Untertitelungsquoten zeigen, „dass die Selbstverpflichtung von den Fernsehanstalten nicht ernst genommen wird, bzw. von den Haupt-Privatsendern erst gar nicht thematisiert wird.“ Da es in Deutschland noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Untertitelung gibt, „ist die Bereitschaft zur Barrierefreiheit, de facto zur Untertitelung der Fernsehsendungen, entsprechend gering.“
Vergleich zu anderen europäischen Ländern
„Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist Deutschland ein Entwicklungsland“, stellt der Verband fest und erwähnt einige positive Beispiele aus dem Ausland.
Positiv wird die Entwicklung in der Niederlande erwähnt. Das Ziel sind aber gesetzliche Regelungen wie beispielsweise in folgenden Ländern:
- Großbritannien: „Nach einem im Jahr 2003 verabschiedeten Kommunikationsgesetz müssen alle analogen und digitalen Kabel- und Satellitensender bis 2008 mindestens 60 % ihrer Programme untertiteln. Der Sender BBC muss bis zum Jahr 2009 sogar sämtliche Sendungen untertitelt haben und erreichte eine Untertitelquote von 100% bereits jetzt, vor Ablauf der Frist.“
- „Frankreich: Auch in Frankreich hat der CSA (vergleichbar mit den Landesmedienanstalten in Deutschland) entschieden, dass alle digital terrestrischen Sender mit einem Marktanteil von über 2,5% verpflichtet sind, innerhalb von 5 Jahren alle Programme mit Untertitel auszustrahlen.“
Rundfunkfreiheit
In Deutschland hielten manche der Fernsehsender der Forderung nach einer gesetzlichen Untertitelungs-Quote die grundgesetzlich geschützte Rundfunkfreiheit entgegen. Doch das ist unrichtig, laut Deutschem Gehörlosen-Bund: „Mit diesem Thema beschäftigte sich der wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Er kam am 09.02.2007 zum Ergebnis, dass der Einführung barrierefreier Verfahren im öffentlichrechtlichen Fernsehen die nach Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG geschützte Rundfunkfreiheit nicht entgegensteht.“