Checkliste für Koalitionsverhandlungen

Die im letzten Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen wurden zu einem guten Teil nicht umgesetzt. Anlässlich der beginnenden Koalitionsverhandlungen erinnert der Klagsverband an unerfüllte Ankündigungen und Probleme, die auf Lösungen warten.

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Klagsverband

Das Regierungsprogramm vom Jänner 2007 – siehe die damalige Einschätzung des Klagsverbands – wurde von der noch im Amt befindlichen Regierung nur teilweise erfüllt: So wurden aus mehreren Gesetzen – etwa dem Notariatszwanggesetz – Bestimmungen, die Menschen mit Behinderung diskriminierten, entfernt.

Folgende Vorhaben, die unerledigt blieben, sollten von der künftigen Regierung angepackt werden:

  • Verbesserung der personellen und finanziellen Situation der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
  • Der Menschenrechtsbeirat und das noch zu errichtende Präventivorgan aufgrund des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention sollten im Bereich der Volksanwaltschaft – oder sonst unabhängig in direkter Verantwortung gegenüber dem Nationalrat – angesiedelt werden.
  • Die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft sollte evaluiert werden.
  • Die rechtliche Situation von Transgender-Personen sollte grundlegend verbessert werden.

Das letzte Regierungsprogramm enthielt keine einzige Maßnahme zur Bekämpfung von Rassismus. Dieses Thema sollte engagiert in Angriff genommen werden.

Darüber hinaus könnte die nächste Regierung mit folgenden Maßnahmen einen entschiedenen Beitrag zu mehr Chancengleichheit und Fairness in Österreich leisten:

  • Ein einheitlicher Diskriminierungsschutz bei allen Gründen von Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen im Gleichbehandlungsgesetz.
  • Anpassung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) an die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der aus den Antidiskriminierungs-Richtlinien einen Angehörigenschutz und Sanktionen für Diskriminierungen, die sich nicht an Einzelpersonen richten, ableitet.
  • Verbesserte Möglichkeiten zur gerichtlichen Bekämpfung von Diskriminierung – etwa durch Einführung von Verbandsklagen im GlBG.
  • Etablierung eines strukturierten Dialogs mit der Zivilgesellschaft, um Diskriminierungsbekämpfung als gesamtgesellschaftliches Thema anzuerkennen.
  • Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, wozu sich Österreich im Jahr 2001 bei der UN-Antirassismus-Konferenz in Durban verpflichtet hat.
  • Gesetzliche Verpflichtung, alle ORF-Sendungen untertitelt und alle ORF-Sendungen mit Informationswert mit Österreichischer Gebärdensprach (ÖGS)-Übersendung/Einblendung zu senden.
  • Ausweitung der Kompetenzen der Regionalstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft auf alle im GlBG geregelten Gründe. Dafür müssen natürlich auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
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