„Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsmittel“

Unter diesem Thema stand der heuer gut besuchte Informationstag der ÖAR am 14. November 2008 in Wien.

Großes Interesse beim Informationstag der ÖAR 2008
ÖAR

Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) hielt in seinen Einleitungsworten fest, dass so ein Informationstag (der vom Sozialministerium finanziert wird) Platz für „kritische Reflexionen und weitere Forderungen“ bietet.

Es gäbe gerade im Mobilitätsbereich „merkbare Fortschritte“, die in den letzten Jahren sichtbar geworden wären, hält der Minister fest und ergänzt: „Dennoch ist noch genügend zu tun. Mobilität ist eine Voraussetzung bei der Teilhabe.“

Bei der Mikrozensus Befragung im Sommer 2007 wurde auch erhoben, wo die größten Barrieren gesehen werden. Das Ergebnis lautet: Im Freizeitbereich (20 %) sowie im Bereich Verkehr (16 %) gäbe es die größten Hindernisse.

Behindertengleichstellungsgesetz verbessern

Bei der Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes werde die Ergänzung um einen Unterlassungsanspruch geprüft, kündigte Buchinger wiederholt an. Auch werde über „straffere Etappenpläne“ nachgedacht und die Stellung der Behindertenanwaltschaft analysiert.

Das Ergebnis der bisherigen rund 400 Schlichtungen bewertet er als „gut“; die Hälfte der Schlichtungen sei positiv verlaufen, gibt der Minister bekannt. Die „Gleichstellung muss in allen Lebensbereichen in die Praxis einfließen“, hält er fest und zeigt sich zuversichtlich, dass die Arbeit fürdie Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen auch bei der kommenden Regierung „einen hohen Stellenwert haben wird“.

Schlichtungen können das Gesetz nicht weiterentwickeln

Dr. Günther Schuster, Leiter des Bundessozialamtes, berichtete über die bisherigen Erfahrungen aus rund 400 Schlichtungen. „Die Schlichtungen können zwar der Motor des Gleichstellungsgesetzes sein, sie können aber das Gesetz selbst nicht weiterentwickeln!“, hält er fest und berichtet von einer Reihe von Schlichtungen aus dem Mobilitätsbereich.

Er erzählte von einem Verkehrsunternehmen, das knapp vor Inkrafttreten des Gesetzes noch die Zulassung nicht zugänglicher Fahrzeuge erreichte. Ein Flugunternehmen verweigerte die Mitnahme eines Rollstuhles, ein anderes forderte einen viel höheren Preis, als den, den es einem nichtbehinderten Fahrgast verrechnet.

Oft wurden bei den Schlichtungen individuelle Lösungen erreicht. Mediation wird „nicht sehr genutzt“, berichtet Schuster. Konkret wurde diese Möglichkeit nur bei 9 von 400 Schlichtungen in Anspruch genommen. Grundsätzlich zeige sich, dass die Anzahl der Schlichtungen im Arbeitsbereich im Verhältnis zu jenen aus dem Dienstleistungsbereich abnimmt.

Wesentlich war ihm, auf die aktuelle Diskussion zum erhöhten Kündigungsschutz einzugehen. Von 230 Arbeitsverfahren war bei 100 die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Thema. „In keinem einzigen Fall wurde die Kündigung zurückgezogen“, berichtete Schuster und resümiert, dass „Schlichtungsverfahren daher den erhöhten Kündigungsschutz nicht ersetzen können“.

„Einen Vergleich bei einer Schlichtung abzuschließen, heißt nicht ihn auch einzuhalten“, weist er auf ein Detail hin, welches bei der anstehenden Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes sicher genauer angesehen werden muss.

Fliegen

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über „die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität“ sei ein wesentliches Instrument zur Chancengleichheit betonen sowohl Dr. Anthony Williams (ÖAR) als auch Hedi Schnitzer (ÖZIV) in ihren Referaten.

Seit 2000 forderte das European Disability Forum (EDF) Chancengleichheit beim Fliegen. Man hatte sich auf einen Kompromiss geeinigt und eine freiwillige Vereinbarung unterschrieben, die dann nicht eingehalten wurde, erinnerte Williams in seinem Rückblick zur Entstehungsgeschichte der EU-Verordnung. Die Verpflichtung zur gleichberechtigten Nutzung gilt „nicht nur in der Luft, sondern auch am Boden“, hält er fest und nennt Beispiele. Grundsätzlich habe Hilfeleistung unentgeltlich durch geschultes Personal zu erfolgen.

Doch noch seien einige Punkte unerfüllt bzw. nicht ausreichend geregelt. Es gebe rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf Schadenersatz bei Beschädigungen von Hilfsmitteln. Es fehlen Qualitätsstandards der Hilfeleistungen sowie der Trainingsprogramme für die Mitarbeiter der Fluglinien und das Bodenpersonal. „Damit die Verordnung greift, ist eine Mitarbeit von Behindertenorganisationen“ äußerst wichtig, hält Williams fest, denn „Gleichgültigkeit ist die größte Behinderung“. Der ÖZIV führt Schulungen bei der AUA durch, berichtet Hedi Schnitzer. Trotzdem gebe es noch viel zu tun.

Die EU-Verordnung ist seit Juli 2006 in Kraft und die letzten Übergangsfristen sind mit Juli 2008 ausgelaufen. „In anderen Ländern wird sie anscheinend wichtiger genommen als in Österreich“, hält Schnitzer fest und berichtet von der zögerlichen Haltung in Österreich, die Verpflichtungen umzusetzen. Einzig die Behindertenanwaltschaft wurde in ihrem Bemühen positiv erwähnt.

Das zuständige Verkehrsministerium habe erst kürzlich die in der Verordnung geforderte nationale Durchsetzungsstelle eingerichtet.

Schnitzer weist auf folgenden Punkt dezidiert hin: Die EU-Verordnung ist das stärkste Rechtsmittel der EU (und somit stärker als beispielsweise EU-Richtlinien), weil diese Verordnungen unmittelbar „so umzusetzen sind“ und „keine Umsetzung in nationales Recht“ per Novelle von nationalen Gesetzen erfolgen muss.

Gleichstellung ist kein soziales Anliegen

Selbstkritisch hält Schnitzer fest: „Es ist ein Fehler von uns, dass wir uns immer zuerst an das Sozialministerium wenden.“ Doch der Behindertenbewegung unterläuft immer wieder dieser Fehler. „Weder die EU-Verordnung noch das Gleichstellungsgesetz ist ein soziales Anliegen“, hält sie fest.

USA schon weiter

Schnitzer stellte fest, dass die EU-Verordnung einige wichtige Punkte regelt, merkte aber an, dass die USA in der Chancengleichheit beim Fliegen schon einen Schritt weiter sind. Es wurden – berichtet sie – „neue noch strengere Regelungen erlassen“. Beispielsweise sei Fliegen für Menschen, die eine zusätzliche Sauerstoffversorgung benötigen, kein Problem. Man müsse sich als behinderter Reisender auch nicht mehr voranmelden, erläutert sie.

Unternehmenspräsentationen

Im Rahmen des Informationstages gab es eine Reihe von interessanten Unternehmenspräsentationen, bei denen Problemlösungen vorgestellt wurden. Die Wiener Lokalbahnen berichteten über geplante Verbesserungen, wie den Einbau von Hebeliften. Die ÖBB stellten ihren neuen railjet vor. Die Linz Linien AG berichtete von ihren Verbesserungen, wie beispielsweise dem gut zugänglichen Cityrunner.

Fragerunde

In einer abschließenden Fragerunde nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, zu einzelnen Punkten der Referate weitere Informationen zu erhalten. Dieses Angebot wurde – insbesondere in Bezug auf die Unternehmenspräsentationen – intensiv wahrgenommen.

Auf die Frage, was man gegen Unternehmen tun könne, die bewusst und rechtswidrig nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetztes unzugängliche Fahrzeuge gekauft haben (und laut Gesetz nur minimalen Schadenersatz zahlen müssten), meinte ein Vertreter des Sozialministeriums: „Nutzen Sie die Möglichkeiten des Behindertengleichstellungsgesetzes“ und in Richtung des Fragestellers „und seien Sie journalistisch tätig“.

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