AKNÖ zu Pflegegeld: 25 Stunden Erschwerniszuschlag sind zu wenig

Jährliche Anpassung des Pflegegeldes notwendig

Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz
Scharl, Magdalena

Mit 1. Jänner 2009 traten Neuerungen rund um das Pflegegeld in Kraft. Einerseits wird das Pflegegeld erhöht, andererseits gibt es für schwer geistig oder psychisch Behinderte, insbesondere Demenzkranke, einen Erschwerniszuschlag von monatlich 25 Stunden. Damit können sie in eine höhere Pflegegeldstufe kommen. „Ursprünglich waren 30 Stunden vorgesehen, wir sind enttäuscht, dass es nur 25 geworden sind. Hoffentlich wird nachgebessert“, kritisiert AKNÖ-Vizepräsident Markus Wieser.

Das Pflegegeld wird mit 1.1.2009 angehoben: In den Stufen 1 und 2 um vier Prozent, in den Stufen 3, 4 und 5 um fünf Prozent und in den Stufen 6 und 7 um sechs Prozent. „Die Erhöhung des Pflegegeldes war längst fällig, in über zehn Jahren ist das Pflegegeld lediglich einmal erhöht worden. Das Pflegegeld muss automatisch jährlich angepasst werden.

Das unwürdige Schauspiel, dass behinderte Menschen um einen Wertausgleich betteln müssen und jahrelang nichts geschieht, muss ein Ende haben. Die Arbeiterkammer wird von ihrer jahrelangen Forderung nach einer automatischen Anpassung jedenfalls nicht abrücken“, erklärt AKNÖ-Vizepräsident Wieser.

Erschwerniszuschlag bei Menschen mit Demenzkrankheit

Für schwer geistig oder psychisch Behinderte, insbesondere Demenzerkrankte, gibt es seit Jahresbeginn den Erschwerniszuschlag von monatlich 25 Stunden. Das bedeutet, dass für ihre Betreuung 25 Stunden zur Betreuungszeit ihrer jeweiligen Pflegestufe dazugerechnet werden. „Manche Demenzkranke sind vielleicht körperlich noch in der Lage, sich zu waschen oder anzukleiden, aber sie brauchen dennoch mehr Betreuungszeit und oft auch Beaufsichtigung“, erklärt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum.

Die Betroffenen kommen durch den Erschwerniszuschlag auf eine höhere Anzahl an Betreuungsstunden und können dadurch in eine höhere Pflegestufe gelangen. Die Folge: mehr Pflegegeld. Aber: „Der Erschwerniszuschlag von 25 Stunden unterbietet unsere Forderung und den Ministerialentwurf, der in Begutachtung war und widerspricht klar dem Vorschlag des Bundesbehindertenbeirats von einheitlich 30 Stunden. Es bleibt zu hoffen, dass eine Evaluierung einen weiteren Schritt zu einem hilfreichen und realitätsnahen Pflegegeldsystem bringt“, sagt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum.

Erschwerniszuschlag für schwerstbehinderte Kinder

Grundsätzlich erfreut zeigt sich der Experte, dass ein erster Schritt zur besseren Einstufung für behinderte Kinder – ebenfalls eine jahrelange Forderung der AK-Niederösterreich getan ist: Bei der Festsetzung des Pflegebedarfes sind für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 50 Stunden, danach bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 75 Stunden zu berücksichtigen.

„Sicherlich ein wichtiger erster Schritt. In einem zweiten Schritt müssen allerdings unbedingt Eltern behinderter Kinder, Behindertenverbände und BetreuerInnen gehört werden, ob dieser Ansatz ausreichend und vor allem den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechend ist.“

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