Behindertes Kind als „Schadensfall“ nicht zulassen

"Schadensersatzansprüche aus der alleinigen Tatsache, dass ein Kind so geboren wird, wie es gezeugt wurde - mit oder ohne Behinderung - dürfen nicht zugelassen werden", erklärte Gerlinde Rogatsch, Obfrau des ÖVP-Klubs im Salzburger Landtag.

Gerlinde Rogatsch
ÖVP

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages behandelte am 21. Jänner 2009 einen Antrag der ÖVP zum Thema „Kinder als Schaden – wrongful birth„.

Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gegen die SPÖ angenommen.

Im Antrag wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit der Aufforderung heranzutreten, dass rechtliche Klarstellungen getroffen werden, die Schadensersatzansprüche aus der alleinigen Tatsache, dass ein Kind so geboren wird, wie es gezeugt wurde – egal, ob mit oder ohne Behinderung – nicht zugelassen werden.

Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, österreichweit klare Strukturen für die Pränataldiagnostik zu schaffen.

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