Wiener Linien wegen Beförderungsverweigerung zu Schadenersatz verurteilt

Rollstuhlfahrer erhielt Entschädigung, da ihn ein Busfahrer der Linie 26A nicht befördert hatte. Das Urteil der zweiten Instanz ist rechtskräftig.

Niederflurgelenkbus der Wiener Linien
BIZEPS

Am 26. April 2007 wollte der Kläger, wie fast täglich, einen Bus der Linie 26A verwenden. Der Busfahrer verweigerte ihm die Mitfahrt, da die Rampe für E-Rollstühle nicht verwendbar sei. Mit der Unterstützung von BIZEPS wollte er diesen Vorfall – der eine unbestreitbare Diskriminierung aufgrund der Behinderung darstellt – beim Bundessozialamt schlichten.

Im Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt lehnten die Wiener Linien die Zahlung von Schadenersatz und die angebotene Mediation ab. Darauf beschloss der Mann mit Unterstützung des Klagsverbands, eine Klage – auf den symbolischen Mindestbetrag von 400 Euro – einzubringen.

Bereits in der ersten Instanz wurden die Wiener Linien zur Zahlung verurteilt, worauf sie Berufung erhoben. In zweiter Instanz bestätigte das Handelsgericht Wien als Berufungsinstanz das Urteil. Die Wiener Linien haben somit die Entschädigung und die Verfahrenskosten zu zahlen.

Was sagt der erfolgreiche Kläger?

„Ich bin erfreut, dass das Gericht diese Diskriminierung nicht als Lappalie abgetan hat, wie dies oft von der beklagten Partei versucht wurde. Vielmehr hat das Gericht bestätigt, wie wichtig öffentliche Verkehrsmittel für die Mobilität behinderter Menschen sind. Jetzt im Nachhinein wurde mir erst wieder bewusst, dass der ganze Prozess (Schlichtung und Klage) mehr als eineinhalb Jahre gedauert hat.

Mir persönlich hat das ganze Verfahren auch gezeigt, weshalb sich viele Menschen gar nicht dazu aufraffen, Diskriminierungen aufzuzeigen und zu bekämpfen, denn es benötigt Durchhaltevermögen und die finanziellen Mittel, eine Klage anzustrengen. Dabei war mir zum Glück der Klagsverband eine große Unterstützung, indem er die Klage und meine anwaltliche Vertretung finanziert hat.

Wäre schon bei der Schlichtung ein positiveres Gesprächsklima möglich gewesen, dann weiß ich nicht, ob es überhaupt zu einer Klage hätte kommen müssen.“

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