Recht auf Klo – Einstweilige Verfügung gegen Fluglinie

Der Kieler Kay Macquarrie hat vor dem Amtsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Fluglinie KLM erwirkt, erfuhr kobinet.

Nur fliegen ist schöner?
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KLM wird durch diesen Gerichtsbeschluss gezwungen, auf dem in wenigen Tagen anstehenden Flug Hamburg-Amsterdam einen Bordrollstuhl mitzuführen, damit Macquarrie gegebenenfalls die Möglichkeit hat, während des Fluges die Toilette aufzusuchen.

Die niederländische Fluglinie war trotz mehrfacher Aufforderungen durch den behinderten Passagier zu dieser Serviceleistung nicht freiwillig bereit gewesen. Dabei schreibt mittlerweile sogar die EU-Flugverordnung vom 5. Juli 2008 (Nr. 1107/2006) vor, dass die Fluglinien dafür Sorge tragen müssen, dass behinderte Passagiere die Möglichkeit haben, im Flugzeug auf die Bordtoilette zu gelangen.

Die auf Behinderten- und Antidiskriminierungsrecht spezialisierten Anwälte der Hamburger „Kanzlei Menschen und Rechte“, die Macquarrie in dieser Angelegenheit vertreten, berufen sich außerdem auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Durchführung zivilrechtlicher Verträge verbietet: „Wenn alle Passagiere eines Flugzeugs die Toilette aufsuchen können, behinderte Passagiere aber nicht, stellt das eine Benachteiligung dar“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein. Er ist mit dem schnellen Erfolg seines Mandanten vor dem Amtsgericht zufrieden: „Behinderte müssen sich heute auch im Flugverkehr nicht mehr jede Benachteiligung gefallen lassen.“ Auf der anderen Seite sei es aber erschreckend, dass selbst eine solche Banalität und Selbstverständlichkeit, wie ein barrierefreier Zugang zu Bordtoiletten nur mit so viel Einsatz durchgesetzt werden könne.

Kay Macquarrie unterhält seit geraumer Zeit ein Blog recht auf klo, in dem er seine leider oftmals schlechten Erfahrungen als fliegender Rollstuhlfahrer dokumentiert.

Er hat für sich selber, aber auch mit Hilfe seiner Hamburger Anwälte bereits Schadenersatzansprüche durchgesetzt, wenn ihm trotz entsprechender Zusagen, schließlich doch kein Bordrollstuhl zur Verfügung stand. Die Kanzlei Menschen und Rechte hat in den letzten Monaten auch andere Ansprüche von behinderten Fluggästen durchgesetzt, beispielsweise die eines Passagiers, der bei den Routine-Durchsuchungen rechtswidrig gezwungen wurde, seinen eigenen Rollstuhl zu verlassen oder die einer Frau, die ihren Rückflug nicht nutzen konnten, weil das Bodenpersonal den Schlüssel zum Fahrstuhl nicht auffinden konnte. (Amtsgericht Hamburg, 8B C 62/09)

Siehe auch die (Pressemeldung von Oliver Tolmein, „Kanzlei Menschen und Rechte“)

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