Deutschland: Das Ende der Sonderschule näher?

So lautet der Titel eines Artikels im SPIEGEL ONLINE vom 11. März 2009. Welche Bedeutung hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Alltag der Menschen?

Schule
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Die Ratifizierung der UN-Konvention, die Deutschland, aber auch Österreich unterschrieben hat, fordert unter anderem in Artikel 24 „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“ für behinderte Menschen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, behinderten Menschen den „Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ zu ermöglichen.

Wie aus einem Bericht im SPIEGEL ONLINE vom 11. März 2009 hervorgeht, sieht der Alltag behinderter Kinder im Moment ganz anders aus. Fast eine halbe Million Kinder und Jugendliche werden derzeit in Deutschland sonderpädagogisch gefördert (Sonderschule). Nur 15,7 % der Kinder haben demnach die Chance, eine Regelschule zu besuchen. Richtet man den Blick in die skandinavischen Länder so sind bis zu 90 % der Kinder in Regelschulen.

In Deutschland hingegen gibt es oft nicht einmal einen Rechtsanspruch darauf, die Schule für ein behindertes Kind zu wählen. In manchen Bundesländern sind sogar nur 4 bis 6 % der behinderten Kinder in Regelschulen.

Deutschland wartet zunächst ab, es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die „Begriffe klären und Vorschläge für eine Neufassung der seit 1994 in Deutschland geltenden Sonderschul-Empfehlung“ vorlegen soll.

Interessant ist die Thematik auch, weil, so berichtet der SPIEGEL ONLINE, „Bundespräsident Horst Köhler schon vor einem Jahr den Kampf einer Mutter für die Einschulung ihrer behinderten Tochter in eine normale Grundschule mit einem Verdienstorden ausgezeichnet hat“.

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