ORF wegen fehlender Untertitel geklagt
Der ORF, als Österreichs größter Nachrichtenanbieter, hat sich in einer Schlichtungsvereinbarung zum Abbau von kommunikativen Barrieren hinsichtlich seines Internetangebotes verpflichtet. Bis heute hat der ORF diesen Vertrag nicht erfüllt.
Sachverhalt
Barrierefreie Internetseiten ermöglichen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen. Aufgrund von Barrieren sind die Internetangebote des ORF für gehörlose Menschen aber nicht nutzbar. Auf der video-on-demand Webseite gibt der ORF NutzerInnen die Möglichkeit, Sendungen wie zum Beispiel ZiB1 oder ZiB2 auszuwählen, anzuschauen und anzuhören. Für gehörlose Personen ist es aber wegen der fehlenden Dolmetschung in die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) nicht möglich, sich auf diesem Wege Informationen zu verschaffen.
Darüber hinaus bietet der ORF auf seiner Internetplattform zahlreiche vertonte Videofilme (z. Bsp.: IPTV, ZiB, Bundesland heute) an. Diese Beiträge sind ohne Untertitel und daher gehörlosen Personen wiederum nicht zugänglich.
Schlichtung
Ein gehörloser Mann fühlte sich durch die nicht barrierefreien Internetseiten des ORF diskriminiert und brachte einen Schlichtungsantrag beim Bundessozialamt ein.
In der ersten Schlichtungsverhandlung im Oktober 2007 wurde zwischen den Schlichtungsparteien vereinbart, dass der ORF innerhalb eines Monats schriftlich bekannt gibt, ob und in welchem Zeitraum die ZiB1 mit ÖGS als video on demand auf ondemand.orf.at realisiert werden kann. Hinsichtlich dieses Teilaspektes kam es zu einer fristgerechten Umsetzung durch den ORF. Als Ergebnis dieser Schlichtung wird nunmehr die ZiB seit Jänner 2008 um 19.30 Uhr mit ÖGS-Dolmetschung (die bereits seit Juli 2004 auf ORF 2E-Kanal europaweit ausgestrahlt wurde) gestreamt. Die ZiB mit ÖGS ist damit für Gehörlose als Livestream und als on-demand-Angebot im ORF.at-Netzwerk (ondemand.orf.at) abrufbar.
Thema des zweiten Schlichtungsgespräches war die Untertitelung aller videos on demand. Lange Zeit wurde seitens des ORF mitgeteilt, dass die Untertitelung von Online-Videos mangels vorhandener Untertitel nicht möglich sei. Zudem sei die Produktion von Transkripten und Untertiteln für die on demand Videos im ORF.at-Netzwerk wirtschaftlich und auch technisch unmöglich. In der Schlichtungsverhandlung legte der Mann durch Vorlage von Ausdrucken der APA-Defacto dar, dass teilweise bereits Texte vorhanden sind, die aber vom ORF nicht genutzt werden. Die Schlichtungsparteien einigten sich und unterzeichneten eine gemeinsame Schlichtungsvereinbarung. Der ORF verpflichtete sich darin unter anderem dazu, bis zum 30.6.2008 bei allen videos on demand, für die die APA derzeit bereits Transkripte erstellt, diese als download zur Verfügung zu stellen. Zudem wurde die Untertitelung, der für das Jahr 2008 geplanten videos on demand, für welche bereits Untertitel für das Fernsehen vorliegen, für das Jahr 2008 zugesagt.
Die Schlichtungsvereinbarung ist vom ORF innerhalb der vereinbarten Frist nicht widerrufen worden und somit rechtswirksam.
Klage
Der ORF hat die versprochene Untertitelung für die on demand Videos im ORF.at-Netzwerk trotz mehrfacher Setzung von Nachfristen nicht umgesetzt. Der Mann klagt nunmehr, vertreten durch die Rechtsanwältin Dr. Anja Oberkofler und mit Unterstützung von ÖGLB, BIZEPS und Klagsverband, auf Erfüllung der vom ORF im Vergleichswege zugesagten Leistung.
Kommentar
Rechtlich stellt die fehlende Untertitelung der videos on demand auf der ORF-Webseite eine Barriere beim Zugang zu Informationen dar und diskriminiert damit Menschen mit Behinderung, insbesondere gehörlose Personen, mittelbar im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG). Die zwischen den Parteien geschlossene Schlichtungsvereinbarung ist juristisch ein Vertrag. Erfüllt eine Vertragspartei die in diesem Zusammenhang versprochene Leistung nicht, so steht dem anderen Vertragsteil der Weg an die Zivilgerichte offen.
Seit vielen Jahren ärgern sich Menschen mit Behinderungen über das nicht barrierefreie Angebot des Marktführers ORF. Dem Kläger, der hier stellvertretend für alle Betroffenen aktiv geworden ist, ist natürlich bewusst, dass nicht sofort gänzliche Barrierefreiheit erreicht werden kann, aber die bestehenden Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, um allen Menschen einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu gewährleisten.
Weitere Informationen: BIZEPS, ORF, Gleichstellung
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eselhp · 2. August 2009 21:44 Uhr
bezzerwizzer · 16. April 2009 20:20 Uhr
Martin · 14. April 2009 10:44 Uhr
bezzerwizzer · 13. April 2009 20:29 Uhr
Privilegien-Bezahler · 12. April 2009 20:20 Uhr
anna · 10. April 2009 19:05 Uhr
anonym · 10. April 2009 07:40 Uhr
Franz Werfel · 10. April 2009 07:33 Uhr
Es ist klar, daß BIZEPS gegen die Zwangsgebühren-Partie gewinnt, gegen die kann man nur gewinnen. Denn Quantität ersetzt micht Qualität. Hoffentlich geht die Bude bald in Konkurs.
bezzerwizzer · 9. April 2009 15:00 Uhr
anonym · 9. April 2009 13:35 Uhr
Markus Ladstätter · 9. April 2009 09:53 Uhr
Deswegen schätze ich die Chance, dass dem Klagebegehren stattgegeben wird, durchaus realistisch ein.
Nachdenker · 8. April 2009 20:35 Uhr
was steht da so unter Behinderte oder Barrierefreiheit drinnen?
Mal "Programmauftrag" §4 Punkt 10 lesen und "Besondere Aufträge" §5 Abs 3. und genau dieser Absatz läst verdammt viel Interpretationsraum frei. Und ist wenn man das genauer liest eine KANN Bestimmung.
Ich persönlich halte Klagen direkt gegen den ORF für wenig aussichtsreich. Dieser erfüllt lediglich einen Auftrag und wird die Schuld auf den Gesetzgeber schieben. Man soll sich mehr mit der Materie Verfassung und Gesetze beschäftigen um einen Zusammenhang zu erkennen. Dort anzusetzen wäre zielführender. Dies meine persönliche Einschätzung.
Daniel Miskulnig · 8. April 2009 13:03 Uhr
Was ich auch nicht ganz verstehe ist, ob jeder Fall extra behandelt werden muss, oder ob dann auch dass andere halbe Dutzend Schlichter, dass vergebens beim ORF anklopfte sich im Fall eines Schuldspruches neue Hoffnung für seine Anliegen machen kann. Kann mich da bitte jemand ein bisschen aufklären? Danke.
Franz Werfel · 7. April 2009 20:52 Uhr