Gebt dem ORF klare Vorgaben!

Der ORF diskriminiert behinderte Menschen - und das seit Jahren. Dies ist allgemein bekannt und die Politik sieht derzeit tatenlos zu. Nun ist es dringend an der Zeit dies zu ändern. Ein Kommentar.

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BIZEPS

Der ORF kommt seit Monaten nicht mehr aus den Schlagzeilen. Der Unmut über den öffentlich-rechtlichen Sender ist österreichweit groß.

Behinderte Menschen ärgert besonders, dass der ORF seiner gesetzlicher Verpflichtung zur Barrierefreiheit (laut Behindertengleichstellungsgesetz) nicht nachkommt. Nun mussten sogar rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden, damit endlich Mindeststandards eingehalten werden.

Dabei wäre die Angelegenheit einfach zu lösen. Die Regierung plant gerade eine Novelle des ORF-Gesetzes.

EU-Kommission kritisiert Politik Österreichs

Aber nicht nur behinderte Menschen sind über das Ignorieren von grundsätzlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Senders ORF und die Tatenlosigkeit der Politik verärgert. Auch die EU-Kommission kritisiert fehlende Kontrolle und Transparenz beim ORF.

Die Kommission schlägt vor: Es „sollte der öffentlich-rechtliche Auftrag im Wege einer förmlichen Rechtshandlung übertragen werden (z.B. durch Rechtsakt, Vertrag oder Aufgabenbeschreibung).“

Die Erfüllung dieses Auftrages muss – im Gegensatz zur derzeitigen Situation – überprüft werden. Doch dazu bedarf es „Maßnahmen, die eine angemessene nachträgliche Kontrolle der Erfüllung des Auftrags auf der Grundlage eines näher konkretisierten öffentlichen Auftrags erlauben“, ist dem Schreiben der EU-Kommission weiters zu entnehmen.

Gesetz klarer formulieren und Vorgaben festschreiben

„Die Informationssendungen des Fernsehens … sollen nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so gestaltet sein, dass gehörlosen und gehörbehinderten Menschen das Verfolgen der Sendungen erleichtert wird“, hält der § 5 „Besondere Aufträge“ des ORF-Gesetzes derzeit schwammig fest.

Bewirkt hat diese Formulierung in der Praxis wenig. Daraus lässt sich kein eindeutiger Anspruch ableiten. Dies ist der Bundesregierung bewusst und daher steht im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP als Ziel: „Ausbauplan für den ORF für eine bessere Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots wie mehr Untertitel, mehr Dolmetschung in Gebärdensprache und mehr Audio­des­kription bei den ORF-Sendungen.“

Wann, wenn nicht jetzt?

Der ORF braucht mehr Geld und wird dieses voraussichtlich von der Politik teilweise bekommen. Die Regierung sollte dem ORF dieses Geld aber nicht „schenken“, sondern klare Vorgaben geben, die auch kontrolliert werden. In einem Etappenplan – nach dem Vorbild der BBC – sollte innerhalb weniger Jahre eine beinahe 100 %ige Unter­titelung des Angebotes vorgeschrieben werden.

Wenn die Regierung nun das ORF-Gesetz ändert, muss sie dem ORF endlich verbindliche Aufträge erteilen.

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