Hundstorfer: Kostenlose Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 3

Im Ministerrat wurde heute ein weiterer Schritt zur Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger beschlossen.

Rudolf Hundstorfer
Sozialministerium

Ab 1. Juli 2009 soll demnach der Bund ab der Pflegegeldstufe 3 die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung für pflegende Angehörige übernehmen. „Oft ist die Pflege von Angehörigen derart aufwändig und belastend, dass die Pflegeperson die Arbeitszeit reduzieren muss oder die Erwerbstätigkeit überhaupt aufgibt.

Daher hat der Gesetzgeber sukzessive Maßnahmen geschaffen, um pflegende Angehörige sozialversicherungsrechtlich abzusichern, damit pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Mit der neuen Regelung erhalten nun auch die pflegenden Angehörigen von rund 58.000 Pflegegeldbezieher/inne/n der Pflegegeldstufe 3 die Möglichkeit, kostenlos Pensionsversicherungszeiten zu erwerben“, unterstreicht Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Bedeutung dieser Verbesserung. Denn das zeitliche Engagement für die Pflege von Angehörigen soll zu keinen verminderten Pensionsansprüchen führen.

Die begünstigte Weiterversicherung und die begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bieten die Möglichkeit, im Fall der Pflege eines/einer nahen Angehörigen, der/die zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 bezieht, freiwillig Pensionsversicherungszeiten zu erwerben. Ab 1. Juli 2009 werden nun die dafür fälligen Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge unbefristet vom Bund übernommen. Bislang war die kostenlose Pensionsversicherung erst ab der Pflegegeldstufe 5 und nur für die Dauer von höchstens 4 Jahren möglich.

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