Bundespräsident Fischer unterstützt soziale Grundrechte

Bei seiner Festrede beim 50. Österreichischen Juristentag in Wien nahm Bundespräsident Dr. Heinz Fischer zu wichtigen Justizvorhaben Stellung. Sehr deutlich wurde er zur notwendigen Weiterentwicklung des österreichischen Verfassungsrechts.

Heinz Fischer
Präsidentschaftskanzlei

„Ein wesentliches Element des rechtsstaatlichen Prinzips bilden die Grundrechte“, hält er in seiner Rede fest und zählt die gescheiterten Versuche (beispielsweise den Österreich-Konvent) der Vergangenheit auf, diese in der Verfassung einzubauen.

Doch seitens der EU gibt es Hoffnung: Es „ist im Bereich der Europäischen Union Ende 2000 eine Grundrechtscharta – allerdings ohne verbindliche Wirkung – unterzeichnet worden“, erinnert Fischer.

„Sie würde zugleich mit einem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon rechtsverbindlich werden und umfasst nicht nur die klassischen ’Abwehrrechte’ gegenüber dem Staat, sondern auch soziale Grundrechte“, hält der österreichische Bundespräsident fest und ergänzt: „Zwar hätte die EU-Grundrechtscharta keinen Verfassungsrang. Aber natürlich würde im Fall des Zustandekommens des Vertrags von Lissabon ein starker Druck entstehen, soziale Grundrechte auch in das innerstaatliche Verfassungsrecht aufzunehmen.“

Handlungsbedarf

Druck zu Ergänzung der österreichischen Verfassung „wäre auch sehr begrüßenswert“, meint er und wird deutlich: „Meines Wissens ist Österreich einer der ganz wenigen Staaten der Europäischen Union, in dem es keine expliziten sozialen Grundrechte im Verfassungsrang gibt, obwohl die sozialen Leistungen des Staates das Leben des einzelnen Bürgers in mindestens gleichem Maße prägen wie von anderen Grundrechten geprägten Vollzugsbereiche.“

Doch er warnt abschließend davor, Rechte ohne Durchsetzungsmöglichkeiten zu schaffen: „Mit der Schaffung sozialer Grundrechte im Verfassungsrang wären allerdings auch entsprechende Rechtsschutzeinrichtungen unverzichtbar, um ein Zurückbleiben der Gesetzgebung hinter dem verfassungsgesetzlichen Programm zu verhindern.“

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