Podiumsdiskussion „Chancengleichheit für alle!?“

Am 19. Mai 2009 lud der Verein Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ" (SLI OÖ - Arbeitskreis Chancengleichheit) zu einer Podiumsdiskussion mit Politikern aller Parteien des OÖ. Landtags ein.

Linzer Podiumsdiskussion: Chancengleichheit für alle!?
SLI OÖ

Das Thema war dem neuen Oö. Behindertengesetz – dem Oö. Chancengleichheitsgesetz (OÖ. ChG), das seit 1. September 2008 in Kraft ist – gewidmet.

Als Vertreterinnen der Parteien stellten sich LT-Präsidentin Angela Orthner (ÖVP), LT-Abgeordnete Ulrike Schwarz (Grüne), LT-Abgeordnete Helga Moser (FPÖ) und Mag.a Renate Hackl als Leiterin der Behindertenhilfe des Landes OÖ den Anliegen und Fragen zur neuen oberösterreichischen Behindertenpolitik. Die SPÖ nahm in einer Zuspielung eines kürzlich erschienen TV-Beitrages zum Thema Stellung und zeigt sich für weitere Diskussionen offen. Die SLI OÖ wurde von Frau Andrea Fröschl vertreten. Moderiert wurde die Diskussion von Dr.in Christine Haiden.

Zündstoff in der Begleitverordnung

Das Chancengleichheitsgesetz Gesetz wurde von allen Parteien – ohne eine letzte Anhörung der Betroffenen – beschlossen. Dass das Gesetz und die damit in Verbindung stehenden Begleitverordnungen Zündstoff in sich tragen, bewies die Anwesenheit von über 100 interessierten Personen bei dieser Veranstaltung. Viele davon sind gekommen, weil sie in irgendeiner Weise von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sind.

Es handelte sich vor allem um Menschen mit Behinderung in Selbstvertretung, die daran teilnahmen, aber auch um Angehörige von Menschen mit Behinderung, die für ihre oft schon erwachsenen Kinder und für sich selbst das Wort erhoben. Selbsthilfegruppen und -verbände sowie namhafte Behindertenorganisationen trugen die von ihnen wahrgenommenen Inhalte und Kritikpunkte an diesem Gesetz vor. Die Behindertenszene schien vereint wie schon lange nicht mehr.

Größter Kritikpunkt

Als größter Kritikpunkt kristallisierte sich heraus, dass nun Einkommen und Vermögen dargelegt werden muss, auf dieses auch zugegriffen werden kann, selbst wenn es sich bei der beantragten Maßnahme um nicht-stationäre, ambulante oder mobile Dienstleistungen, wie Tagesstrukturen, Persönliche Assistenz, … handelt. Auch der psycho-soziale Bereich ist nun von diesen Regelungen betroffen, die neu in dieses Gesetz eingebunden sind.

Es geht dabei um Menschen, die daheim wohnen, ihr Leben finanzieren müssen mit allem Drum und Dran. Wir vergleichen die Situation in Bezug auf Persönlichen Assistenz mit der der 24-Stunden-Pflege- und Betreuung des Bundes, wo auf Vermögen KEIN Zugriff besteht. Die Fördergrenzen dort, orientieren sind näher an der Lebensrealität.

„Dass Menschen, die daheim wohnen, sich erklären und rechtfertigen müssen, wenn sie mehr als Euro 1.500,- netto ab dem 1.5.09 verdienen (vorher 1.000,– Euro mtl.) oder ein Vermögen von über Euro 12.000,– Euro besitzen, das entspricht nicht unserer Vorstellung von Chancengleichheit und Normalität, wofür wir uns in unserem Verein einsetzen“, erklärt Klaudia Karoliny von SLI OÖ.

Zeit nach der Landtagswahl

Demzufolge freuen wir uns, dass unsere Veranstaltung Breitenwirkung zeigte. Die politischen Parteien verwiesen auf die Zeit nach den OÖ. Landtagswahlen. Die SLI OÖ ruft jedoch jetzt schon alle Personen und Organisationen auf, mit Politikerinnen und Politikern der einzelnen Parteien sowie mit dem Land OÖ (Abteilung Soziales) in Gespräche zu treten und nicht wortlos hinzunehmen, was momentan Sache ist. Die durchaus auch positiven Ansätze im OÖ. ChG sind durch diese Diskussionen weitgehend überschattet.

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