Die Anklage gegen Psychiater Heinrich Gross ist rechtskräftig
Vorwurf: Beihilfe zur NS-"Euthanasie" an Kindern - Einspruch der Verteidigung abgewiesen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien, die dem 84jährigen mutmaßlichen Euthanasie-Arzt, späteren Primar des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien auf der Baumgartner Höhe und jahrzehntelangen Gerichtspsychiater Heinrich Gross das Verbrechen des Mordes als Beteiligter in neun Fällen vorwirft, ist rechtskräftig: ein Senat der Oberlandesgerichtes Wien hat dem Einspruch von Verteidiger RA Nikolaus Lehner gegen die Anklage nicht Folge gegeben, berichten die Salzburger Nachrichten.
Somit wird sich Gross vor einem Geschworenengericht verantworten müssen - sofern er verhandlungsfähig ist. Zwischen 1939 und 1944 waren unter dem NS-Regime an die 700 Kinder, die wegen ihrer Behinderung als "lebensunwert" galten, in der Klinik "Am Spiegelgrund" planmäßig umgebracht worden.
Weitere Informationen: wertes unwertes Leben, Euthanasie
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