Für wen gibt es Mindestsicherung?

Eine besorgte Mutter wandte sich schriftlich an des Sozialminister und erhielt fogende Antwort, die sie ratlos zurückließ.

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

Die Mindestsicherung ist seit vielen Monaten in der öffentlichen Diskussion. Was bedeutet diese geplante Mindestsicherung für behinderte Menschen? (Erst kürzlich kritisierte die ehemalige Landtagsabgeordnete Anne Marie Wicher die Auswirkungen der Bestimmungen der geplanten Mindestsicherung für behinderte Menschen.)

Eine Mutter aus Niederösterreich fragte direkt bei Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach:

„Ich bin die Mutter eines 20 jährigen Sohnes mit Autismus – er bezieht kein Pflegegeld, ausschließlich die erhöhte Familienbeihilfe. Derzeit befindet er sich in einem geförderten Projekt“, schreibt sie Anfang des Jahres an den Sozialminister und ergänzt: „Trotz größter Bemühungen aller beteiligten Stellen (Clearing, Arbeitsassistenz und AMS) ist es bis jetzt nicht gelungen, ihm einen Arbeitsplatz oder eine Lehrstelle zu beschaffen. Daher wird er wohl eine geschützte Werkstätte in Anspruch nehmen müssen, wenn er nicht zu Hause bleiben soll – was ja wohl für einen jungen arbeitsfähigen Mann eine große psychische Belastung darstellen würde.“

Eine nicht untypische Situation und sie führt aus: „Noch stärker als die Arbeitslosigkeit belastet ihn die Frage, wovon er einmal leben soll, wenn wir als seine Eltern einmal nicht mehr für ihn aufkommen können. Derzeit finanzieren wir seinen Unterhalt und werden auch einen finanziellen Beitrag für die Werkstätte leisten müssen.“

Konkrete Fragen einer betroffenen Mutter

Für die betroffene Mutter stellten sich daher folgende Fragen, die sie schriftlich stellte:

  • „Werden auch Menschen mit Behinderung die Mindestsicherung in Anspruch nehmen können?“
  • „Welche Kriterien werden für die Inanspruchnahme gelten?“

Schon nach wenigen Tagen erreichte sie folgende Antwort:

Antwort des Sozialministeriums

Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 2. Februar 2009, mit dem Sie uns die Situation Ihres Sohnes schildern und dürfen Ihre Anfrage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) gerne wie folgt beantworten:

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist darauf ausgerichtet, Personen in finanzieller Notlage zu unterstützen und wird letztlich all jenen zugute kommen, die über keine angemessene eigenen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verfügen.

Während die Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei arbeitsfähigen Personen eine wesentliche Bedingung für den Leistungsbezug darstellt, wird dieses Erfordernis bei arbeitsunfähigen Personen selbstverständlich keine Rolle spielen.

Allerdings werden auch bei der Zuerkennung der BMS die schon bisher in der Sozialhilfe geltenden Grundsätze (z.B. Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens) zu berücksichtigen sein, was primär darin begründet liegt, dass die Mindestsicherung eine Weiterentwicklung des bestehenden Sozialhilfesystems darstellt.

Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass die Sozialhilfe nur dann eingreift, wenn der Lebensbedarf hilfebedürftiger Personen auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. Unterhalt) nicht ausreichend gedeckt werden kann.

Derzeit sieht das Nö. Sozialhilfegesetz dazu vor, dass die Sozialhilfeleistung um den Unterhaltsanspruch zu reduzieren ist, wenn „ein Hilfe Suchender in Haushaltsgemeinschaft mit unterhaltspflichtigen Angehörigen lebt“ (§ 10 Abs 5 NöSHG).

In Anlehnung daran steht es auch im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung den dafür zuständigen Ländern frei, eine Anrechnung von Unterhaltsansprüchen (weiterhin) vorzunehmen. Inwieweit das Land Niederösterreich an seiner bisherigen Praxis festhalten wird, kann derzeit nicht vorweg genommen werden.

Vom Projekt der bedarfsorientierten Mindestsicherung abgesehen, sollen insbesondere für Menschen in Beschäftigungstherapie hinkünftig verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das neue Regierungsprogramm sieht dazu eine Überprüfung der Möglichkeiten einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung dieser Personengruppe vor.

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6 Kommentare

  • Ich sehe nicht ein warum Eltern ein Leben lang für ihre Behinderten Kinder aufkommen müssen. Meine schwer behinderte Tochter ist 35 Jahre alt und hat kein Einkommen, weder Mindestsicherung noch Pension. Die Regierung ist der Meinung wenn sie zu Hause lebt und gepflegt wird sind die Eltern verpflichtet finanziell aufzukommen. Das sehe ich nicht so, denn ich glaube wenn eine 24 Stundenpflege von den Eltern geleistet wird und dem Staat unmengen an Geld gespart wird indem sie in keinem Heim untergebracht ist wäre es leistbar zumindest die Mindestsicherung zu bezahlen. Auch ein Behinderter hat Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben.

  • bin in notstandshilfe/626 Euro pro Monat netto bekomme ich auch eine mindestsicherung? bin alleinstehend Frau Hammer

  • Sehr geehrter Herr Sozialminister, ich Frau Haag Martina, beziehe Aufgrund meiner Behinderung, Hemiparese re.(von Geburt an), die doppelte Familienbeihilfe, und leide seit 14 Jahren an Dystonie (im Mundbereich d.h. das Essen und Trinken fällt mir sehr schwer), und hatte vor zwei Jahren, zwei Bandscheibenvorfälle.

    Bin deshalb schwerer Vermittelbar, als andere, da ich immer in Therapie bin, oder auf Rehabilitation! Meine Frage an Sie wäre, wenn ich die Mindestsicherung bekomme, ob ich dann die doppelte Familienbeihilfe noch bewilligt bekomme, oder nicht mehr?

    Hoffe auf baldige, und auch positive Antwort Ihrerseits, mit freundlichen Grüssen, Martina Haag

  • fast 30 Jahre im Arbeitsprozess, zuletzt nur Gelegenheitsarbeit, über 60 Jahre alt, kein Einkommen, kein
    motorisiertes Fahrzeug, weder Konto noch e-Mail.
    Anweisung durch Postzustellung möglich.

    Beitrag verfasst und abgeschickt durch einen Kollegen.
    P.S. vielleicht wird es ein Christkind

  • Sehr geehrter Herr Sozialminister Hundstorfer! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Pröll!

    Die Tochter meines Lebensgefährten hat mitunter das 18. Lebensjahr vollendet, bezieht erhöhte Familienbeihilfe u Pflegegeld aufgrund Ihrer Behinderung. Weiters ist sie mit 6-Wochen-Stunden geringfügig beschäftigt. Mein Lebensgefährte leistet regelmäßig Unterhalt u zahlt zusätzlich auch noch für Massagen, Heilbehelfe u.v.m., wenn dies die Kindesmutter mitteilt,damit keine Unstimmigkeiten zum Kindeswohl mit der Obsorgeberechtigten entstehen. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass er weiterhin soviel Unterhalt leisten muss, bitte ich Sie um Ihre Hilfe! Es gibt doch auch Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen u auch die Mindestsicherung. Laut Rücksprache mit dem BMASK kann diese Anträge nur die Mutter beantragen, obwohl gemeinsames Sorgerecht besteht. Mit der Bitte um Ihre Hilfe u Hoffnung auf eine positive Nachricht verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Silvia Novak

  • Ich bin Mutter dreier Kinder (17-13 und 10 Monate). Mein Mann ist Alleinverdiener geht in Schicht arbeiten. Meine Tochter ist im 2. Lehrjahr. Ich bin Hausfrau. Hätte ich in diesem Fall die Möglichkeit der Mindestsicherung zu beantragen.