Weitere Informationen: BIZEPS, ORF, Gleichstellung
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eselhp · 2. August 2009 21:44 Uhr
Ich bin nicht zufrieden mit der Untertitel weil zu sekunde kann nicht mal richtig lesen zu schnell seite zu seite bei
ZiB und auch bei Filme wie heute bei pro 7 at keine untertite,l obwohl ich zuviel gebühre zahlen ist nicht notwendig weil Ut nicht korrekt ist muss ich nur Filme zugucken ohne Ut ist eine wahnsinn besten dank dass ich gebühre zahlen ... damals keine Digital war echt super mit Ut und heute eine miese Ut ...
bezzerwizzer · 16. April 2009 20:20 Uhr
@Martin: Weil man die Rundfunkgebuehr entrichten muss sobald man eine Rundfunkempfangseinrichtung besitzt. Sie muss auch bezahlt werden, wenn der
ORF nicht konsumiert wird.
Martin · 14. April 2009 10:44 Uhr
Will mich ja in Eure (@bezzerwizzer und @anonym} nicht einmischen, aber warum soll man gleich den Fernseher wegräumen, nur weil man nicht
ORF schauen will. Es gibt doch zig andere Sender.
bezzerwizzer · 13. April 2009 20:29 Uhr
@anonym: Fernseher zusammenpacken und wegstellen.
ORF kündigen. was ist da so schwer bitte? Immer schimpfen über schlechtes Programm oder was auch immer, aber weiterhin doch
ORF schauen wollen trotz mieser Qualität? seid ihr alle scheinheilig oder was?
Privilegien-Bezahler · 12. April 2009 20:20 Uhr
Der
ORF ist eine Barriere, gegen behinderte Menschen, gegen Qualität etc. Barrierefreiheit =
ORF-freiheit. Wozu ist der
ORF gut?
anna · 10. April 2009 19:05 Uhr
runfunk und tv gebür das ist gemein früher haben wir keine gebühr zahlen müssen weil tochter behintert ist und noch ist seid einige jahren glaub 2 oder 3 weis net genau ist das nicht mehr weil die tochter noch net 18 jahre ist heist es müssen wir das wieder bezahlen sie sollten das wieder so machen das eltern die behinterte kinder haben auf kinder das anmeldten können und keine gebühr zahlen müssen bei telefon geht das das ist super finde ich gut. viele grüsse anna
anonym · 10. April 2009 07:40 Uhr
@Bezzerwizzer: Lies den Bericht über die Erfüllung des Kulturauftrages - Fußball nennen die
ORF'ler da! Die Privilegien-Anstalt zeigt selber, daß sie unnötig ist, und Gott sei dank nicht das kulturelle Niveau der Republik zeigt. Die Privilegien der
ORF"ler sind genauso unnötig wie der ganze "Familienbetrieb".
ORF zusperren, eine eigene
AMS-Filiale her, und aus.
Franz Werfel · 10. April 2009 07:33 Uhr
Der
ORF - das Größte. Quantität - fast 3500
ORF'ler, irre hohe Zwangsgebühren.
Es ist klar, daß BIZEPS gegen die Zwangsgebühren-Partie gewinnt, gegen die kann man nur gewinnen. Denn Quantität ersetzt micht Qualität. Hoffentlich geht die Bude bald in Konkurs.
bezzerwizzer · 9. April 2009 15:00 Uhr
@anonym: Es gibt keine
ORF-Gebühren. bei dieser Gebühr von der man immer wieder - fälschlicherweise - spricht - handelt es sich um die Rundfunkgebühr.
anonym · 9. April 2009 13:35 Uhr
Weg mit dem
ORF, je früher desto besser. Wenn die 3441 privilegierten
ORF´ler für die Zwangsgebühren nix besseres zusammenbringen - ab ins
AMS.
Markus Ladstätter · 9. April 2009 09:53 Uhr
Vertragsverpflichtungen haben aber keinen Zusammenhang mit dem
ORF-Gesetz. Unterschriebene Verträge sind einzuhalten. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch bei staatlichen Institutionen (und allem was dazwischen liegt).
Deswegen schätze ich die Chance, dass dem Klagebegehren stattgegeben wird, durchaus realistisch ein.
Nachdenker · 8. April 2009 20:35 Uhr
Der
ORF erfüllt ja lediglich das, was ihm beauftragt wurde, also im Klartext, das
ORF-Gesetz umsetzen.
was steht da so unter Behinderte oder Barrierefreiheit drinnen?
Mal "Programmauftrag" §4 Punkt 10 lesen und "Besondere Aufträge" §5 Abs 3. und genau dieser Absatz läst verdammt viel Interpretationsraum frei. Und ist wenn man das genauer liest eine KANN Bestimmung.
Ich persönlich halte Klagen direkt gegen den ORF für wenig aussichtsreich. Dieser erfüllt lediglich einen Auftrag und wird die Schuld auf den Gesetzgeber schieben. Man soll sich mehr mit der Materie Verfassung und Gesetze beschäftigen um einen Zusammenhang zu erkennen. Dort anzusetzen wäre zielführender. Dies meine persönliche Einschätzung.
Daniel Miskulnig · 8. April 2009 13:03 Uhr
Was kann bzw sollte denn bei dieser Klage eigentlich rauskommen? Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sieht ja an sich lediglich die Möglichkeit vor finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Sollte darauf geklagt worden sein wäre interessant zu erfahren, wie hoch die Summe angesetzt wurde. Oder ist in diesem Fall auch die Leistung einklagbar, weil es zwischen dem
ORF und dem Betroffenen eine Vereinbarung gibt die nicht eingehalten wurde? (Bei mir war der
ORF ja so "schlau" gar nicht erst zu erscheinen und somit gar nicht erst zu riskiere, dass eine Vereinbarung nicht eingehalten wird).
Was ich auch nicht ganz verstehe ist, ob jeder Fall extra behandelt werden muss, oder ob dann auch dass andere halbe Dutzend Schlichter, dass vergebens beim ORF anklopfte sich im Fall eines Schuldspruches neue Hoffnung für seine Anliegen machen kann. Kann mich da bitte jemand ein bisschen aufklären? Danke.
Franz Werfel · 7. April 2009 20:52 Uhr
Laßt doch endlich die armen
ORF-Beamten in Ruhe. Die machen das nicht absichtlich, die können es einfach nicht besser. Die wissen auch nicht wie schlecht sie sind.
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