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Text: Martin Ladstätter · 19. April 2009 06:25 Uhr

Warum haben Sie den ORF geklagt?

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Lukas Huber · 13. Juli 2009 22:41 Uhr

Schäffer, vielen Dank für die Blumen. Das ist für mich doch selbstverständlich ;) Ein weiterer Erfolg meinerseits - aber auch für gehörlose, hörbehinderte und blinde Menschen - bezieht sich auf die neue Förderrichtlinie zur pflichtweisen Untertitelung und sogar Audiodeskription von DVDs in Österreich ab 2009 worauf ich stolz bin, siehe: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9741

Schäffer · 13. Juli 2009 22:26 Uhr

Ich finde es echt klasse, dass sich Lukas Huber so für Barrierefreiheit in den Medien bemüht, einsetzt und klagt. Ich hoffe, das nehmen sich mehr Menschen als Beispiel, wenn sie diskriminiert werden. Es reicht nicht, dass Gesetze da sind, man muss sein Recht auch durchsetzen. Das wünsche ich Herrn Lukas Huber viel Glück gegen mit Recht! Diskriminierung ist echt naiv!

Franz Werfel · 24. April 2009 13:51 Uhr

Der ORF ist weder reformierbar noch reform-würdig. Ob der ORF bei nicht kann oder nicht will, ist nach so langer Zeit des Dahinstümperns wurscht. Das Geld, das jetzt in Form von Zwangsgebühren vergeudet wird, kann man dann den guten Sendern geben. Die ORF-Partie kapiert nicht, daß sie selber durch ihr Handeln (Fußball im Kulturauftrag) ihre Überflüssigkeit beweist.

Daniel Miskulnig · 22. April 2009 15:33 Uhr

Beim ORF geht mit Diplomatie und goodwill leider gar nix! Da ist Hopfen und Malz verloren. Eine Klage nach Nichterscheinen bei einer Schlichtung würde ich mir allerdings dreimal überlegen. Im Fall von Herrn Huber ist die Situation eindeutig, weil eine Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Wenn es aber nie eine Vereinbarung gab kann ja lediglich auf Schadenersatz geklagt werden. Auf welcher Grundlage bemisst man den?

Ich fürchte selbst wenn man am Schluss auch nur einen Bruchteil der Gerichtskosten selber tragen müßte würde dies mehr, als der Schadenersatz. Und die Leistung muss trotzdem nicht erbracht werden! Ich persönlich habe bei meinem gescheiterten Schlichtungsversuch vorerst von einer Klage Abstand genommen, weil ich nicht glaube, dass der mögliche Nutzen das Risiko decken kann. Wenn gleich der Fall von Herrn Huber natürlich wesentlich dramatischer ist, weil eine ganze Gruppe betroffen ist und nicht, wie in meinem Fall, nur ein Teil einer Gruppe.

Gertrude Sladek · 22. April 2009 14:42 Uhr

@Christiane! Ich fände es klasse, wenn ein diesbezügliches Bewusstsein generell reifen würde, auf dass es keiner Klagsverfahren mehr bedürfte! Dass ich hiermit nicht ein hoffnungsloser Optimist bin, darf ich hinreichend erleben.

Daher nehme ich dieses Thema jetzt dankbar zum Anlass, um mich bei den Mitarbeitern der Online-Presse auch im Namen aller blinden und sehbehinderten Personen herzlich für ihr nachweislich unermüdliches Bemühen zu bedanken, auch im Rahmen der kürzlich vorgenommenen Abänderung des Webdesigns auch das Kriterium des barrierefreien Zuganges zum medialen Angebot ernsthaft und konsequent zu verfolgen!

Der ORF kann sich ja ein Beispiel nehmen! Ich bin nämlich eine Gegnerin von Gerichtsverfahren, falls es sich irgendwie doch anders lösen lässt. Ein erzwungenes Verhalten hat nämlich niemals den humanitären Wert, der im Gegensatz dazu einem verständnisbereiten und toleranten Umgang mit manchmal unbestritten auch herausfordernden Gegebenheiten entspringt.

Dennoch wünsche ich Herrn Lukas Huber viel Glück für sein angestrebtes Klagsverfahren und ich wünsche allen Beteiligten einen Richter, der, nachdem es hier sichtlich nicht anders klappt, ein gerechtes Urteil im Sinne von Gleichberechtigung und -behandlung spricht.

Martin Ladstätter · 22. April 2009 09:08 Uhr

@Martin Goldinger: Folgen Sie dem ersten Link im Artikel. dort finden Sie den Text der Vereinbarung.

@Daniel Miskuling: Der ORF muss lernen, sich an Gesetze zu halten und endlich Verbesserungen durchführen. Wenn er nicht bei Schlichtungen erscheinen will, dann ist das auch sein gutes Recht. Allerdings hat dann der Schlichtungswerber wegen Nichteinigung ein Klagsrecht. (In so einem wie im Artikel beschriebenen Fall wäre es sicher zur Klage gekommen.)

Der ORF dürfte dann bei Gericht erklären, warum er nicht mal einen Einigungsversuch gemacht hat. Auch keine gute Ausgangslage bei einer Klage.

Der ORF hat mit der Einigung schon richtig gehandelt. Allerdings wurde dann entschieden Vereinbartes nicht einzuhalten, was ungeschickt war.

josef fraunbaum · 22. April 2009 08:25 Uhr

zu herrn werfel:

der ORF gehört keinesweg "weg", sondern reformiert. was die anderen besser können, möchte ich dennoch gerne sehen. schalten sie mal durch. es wird ihnen schwindlig. erschütternd ist nur, dass sich der ORF an diesem absurden unsinn der privaten orientiert.

selbstverständlich gehört der ORF auf einhaltung von verträgen geklagt. aber nicht "weg"!

Martin Goldinger · 22. April 2009 07:53 Uhr

Welche konkrete Vereinbarung wurde mit dem ORF erzielt?

Franz Werfel · 22. April 2009 07:53 Uhr

Wer erwartet vom ORF Leistungen?

Die einzige Frage bei den zahllosen Fehlern des ORF ist, ob es sich jeweils um Nicht-Können oder Nicht-Wollen handelt. Freunde von mir behaupten, daß das Nicht-KÖnnen überwiegt, angesichts der Auswahl der ORF'ler. Ich bin mir da nicht sicher. Sicher ist nur, der ORF gehört schnellstens weg. Es gibt nichts, was andere nicht besser können als die staatliche Sende-Anstalt, der "größte Familienbetrieb Österreichs".....

Auf Kosten der Zwangs-Gebühren-Zahler läßt es sich (noch) zu gut leben. Aber wer weiß, vielleicht gibt es schon bald eine AMS-Außenstelle Küniglberg,.,,,,,

Nachdenker · 20. April 2009 15:30 Uhr

eine Klage muss man sich zweifelsohne sehr gut überlegen. In der Tat können Gerichtsurteile grosse Überraschungen bringen und leider manches auch einzementieren.

Beispiel gefällig: Ein Hörgeschädigter hatte damals vor Jahren die Krankenkasse geklagt, weil sie die Kosten seiner Hörgerätebatterien nicht übernehmen wollte. Das ging bis zum OGH (oder war das ein anderes Höchstgericht, weiss nimmer ganz genau) mit dem fatalen Urteil dass Hörgeschädigte diese Kosten selber zu tragen haben. Mit der letztinstanzlichen Entscheidung ist jede Änderung in dieser Sache auf Jahre und Jahrzehnte zubetoniert.

Daniel Miskulnig · 20. April 2009 07:43 Uhr

Ich verstehe etwas immer noch nicht ganz: Kann aufgrund der Zusage des ORFS die Leistung eingeklagt werden, oder aufgrund der Gesetzeslage trotzdem lediglich finanzieller Schadenersatz?

Und so mutig udn toll ich den Schritt von Lukas auch finde hoffe ich bloß, dass der Schuss nicht im sprichwörtlichen Sinn nach hinten losgeht. Die Klage kam ja zustande, weil der ORF sich nicht an gemachte Zusagen hielt. Es würde mich nicht wundern, wenn der ORF das Problem auf "seine Weise" löst, in dem er zukünftig einfach an keinen Schlichtungsverfahren mehr teilnimmt und dadurch gar nicht erst riskiert Zusagen zu machen, durch die er angreifbar wird. (Hatten wir schon mal).

Christiane · 19. April 2009 10:49 Uhr

Ich finde es klasse, dass sich Lukas Huber so für Barrierefreiheit in den Medien einsetzt und klagt. Ich hoffe, das nehmen sich mehr Menschen als Beispiel, wenn sie diskriminiert werden. Es reicht nicht, dass Gesetze da sind, man muss sein Recht auch durchsetzen.

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