Warum aus Österreich eine korrigierte deutsche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kommt

Im kobinet-Interview erläutert Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, wie es zur korrigierten deutschen Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kam.

Deckblatt BIZEPS-Broschüre: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016
BIZEPS

kobinet-nachrichten: In Österreich habt ihr es geschafft, die Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu verbessern. Wie kam es dazu?

Martin Ladstätter: Es ist nicht so, dass es diese korrigierte Übersetzung gibt, weil wir uns etwas Neues wünschten. Genau genommen wurde eine Reihe von Fehlern in der Übersetzung bereinigt, weil schlicht falsch übersetzt war.

Wichtig ist vielleicht zu wissen, wieso die deutsche Übersetzung der Konvention überhaupt falsch sein kann. „Der arabische, der chinesische, der englische, der französische, der russische und der spanische Wortlaut dieses Übereinkommens sind gleichermaßen verbindlich“, heißt es in der Konvention.

Wenn jemand den Text der Konvention in einer anderen Sprache haben will, muss er ihn übersetzen lassen. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben das vor Jahren gemeinsam gemacht. Aber die Übersetzung war sehr schlecht und hatte viele inhaltliche Unrichtigkeiten.

Der Staat Österreich wurde im Jahr 2013 vom zuständigen Fachausschuss der UNO in Genf geprüft. Bei dieser Staatenprüfung musste sich Österreich auch massive Kritik an dieser falschen Übersetzung anhören. Noch während der Staatenprüfung erfolgte die Zusage vom Außenministerium, dass dieser Missstand beseitigt wird.

In der Zeit danach wurde intensiv – unter Einbeziehung von Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und des Monitoringausschusses – an einer korrigierten Fassung gearbeitet. Nach der Endredaktion durch das Außenministerium wurde diese Fassung nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

kobinet-nachrichten: Bei uns in Deutschland wird zum Beispiel heftig kritisiert, dass in der deutschsprachigen Übersetzung „Integration“ statt „Inklusion“ drinsteht. Ist das nun bei euch besser und welche weiteren Veränderungen gibt es in der Übersetzung?

Martin Ladstätter: Ja das ist eines der Beispiele, wo die in Österreich nun im Bundesgesetzblatt stehende Version korrekt ist. Bei uns steht da jetzt Inklusion. Geändert wurde auch „Zugänglichkeit“ in „Barrierefreiheit“. Aber auch ganze Überschriften. Beispielsweise heißt der Artikel 19 nun „Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ statt wie früher „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“.

Wer glaubt, es wurde nur hie und da ein Wort ausgetauscht, der wird sich wundern. Ich kann nur jedem empfehlen, die nun deutlich näher am Original befindliche deutsche Fassung der Konvention zu lesen.

kobinet-nachrichten: Diese Übersetzung gilt ja erst einmal nur für Österreich. Warum ist es deiner Meinung nach nicht gelungen, alle deutschsprachigen Länder hier auf eine Linie zu bekommen?

Martin Ladstätter: Es war das Ziel des österreichischen Außenministeriums, genau dies zu erreichen. Doch es bestand seitens Deutschland und der Schweiz kein Interesse, diese Fehler gemeinsam auszubessern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Übersetzungsfehler gar keine waren. Hinter vorgehaltener Hand habe ich mehrfach von unterschiedlichen Leuten gehört, dass Deutschland beispielsweise bewusst „Integration“ statt „Inklusion“ als Übersetzungstext wollte.

kobinet-nachrichten: Welche Auswirkungen könnte die Anpassung des Textes auf die Praxis der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich haben?

Martin Ladstätter: Für das Verständnis der Konvention im Detail macht es teilweise erhebliche Unterschiede. Wenn ich beispielsweise im Schulbereich nur Integration umsetzen will, ist das ganz etwas anderes, als wenn ich konventionskonform Inklusion umsetzen will.

Der UN-Fachausschuss hat in den Handlungsempfehlungen für Österreich im Jahr 2013 festgehalten: Eine falsche Übersetzung der Konvention kann Entscheidungen veranlassen, die nicht im Einklang mit der Konvention stehen. Diese Gefahr sollte nun geringer werden.

Realistisch muss man aber auch sagen: Etwas nun korrekt zu verstehen, heißt nicht automatisch, dass man es auch umsetzen will. Der politische Kampf um unsere Menschenrechte geht unvermindert weiter. Hilfreich ist dabei aber schon, dass dieses Menschenrechtsdokument nun korrekter übersetzt wurde.

kobinet-nachrichten: Was können wir Deutschen von euch in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention lernen?

Martin Ladstätter: Jedes Land macht seine eigenen Erfahrungen bei der Umsetzung der Konvention. Was bei uns nicht gut klappt, ist das einheitliche Verständnis (Bund sowie Bundesländer), diese Verpflichtungen gemeinsam umzusetzen. Hier passiert es häufig, dass sich schlussendlich niemand zuständig fühlt. Der UN-Fachausschuss hat uns daher als Handlungsempfehlung mit Nachdruck mitgegeben, hier besser zu koordinieren.

Was teilweise recht gut in Österreich läuft, ist das Monitoring unter Einbeziehung (teilweise sogar unter der Leitung) von Menschen mit Behinderungen. Wir weisen hier auf die einschlägigen Bestimmungen der Paris-Prinzipien im Bezug zu Unabhängigkeit hin. Vielleicht wären unsere Erfahrungen bei diesem Bereich der Partizipation in der Umsetzung der Konvention hilfereich für Deutschland.

Wichtig fände ich auch, dass mit Nachdruck eine Korrektur der derzeit in Deutschland geltenden Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingefordert wird. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch beim UN-Fachausschuss (im Rahmen der nächsten Staatenprüfung).

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

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