Absolutes Parkverbot für Fahrräder

Auf einem Ampelmast in Wien ist folgendes, großes Plakat von der Stadt Wien angebracht worden:

Absolutes Parkverbot
gilt für Fahrräder

Blindenleitsystem:
Das Abstellen von Fahrrädern an der Ampel ist verboten. Die Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderungen wird dadurch gefährdet.

Darunter noch das Kleingedruckte, das besagt, dass auch abgesperrte Fahrräder entfernt werden, wo man sie abholen kann und dass es keinen Schadensersatz für aufgebrochene Schlösser gibt mit Verweis auf den § 89a Straßenverkehrsordnung.
Kristof Wöginger

Auf einem Ampelmast in Wien ist folgendes, großes Plakat von der Stadt Wien angebracht worden:

Absolutes Parkverbot
gilt für Fahrräder

Blindenleitsystem:
Das Abstellen von Fahrrädern an der Ampel ist verboten. Die Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderungen wird dadurch gefährdet.

Darunter noch das Kleingedruckte, das besagt, dass auch abgesperrte Fahrräder entfernt werden, wo man sie abholen kann und dass es keinen Schadensersatz für aufgebrochene Schlösser gibt mit Verweis auf den § 89a Straßenverkehrsordnung.

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