1. Jahrestag der Beschlußfassung der Verfassungsänderung

Anläßlich des ersten Jahrestages der Beschlußfassung der Verfassungsänderung trafen sich am 9. Juli 1998 behinderte Menschen aus ganz Österreich beim Parlament in Wien, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Demonstration 1 Jahr Verfassungsänderung
BIZEPS

Die Beschlußfassung der Nicht-Diskriminierungsklausel in der österreichischen Bundesverfassung darf nur Anfangspunkt tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und keineswegs Endziel der Behindertenbewegung sein .

Zur Erinnerung, hier noch einmal der Text der Verfassungsänderung: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Nach Ansicht von Nationalratspräsident Fischer ist mit der Antidiskriminierungs-Klausel „ein großer Schritt in die richtige Richtung gesetzt“ worden. Über das Kanzleramt wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen Beamte und Behinderten-VertreterInnen daran arbeiten, gesetzliche Benachteiligungen aufzudecken.

VP-Behindertensprecherin Rauch-Kallat mahnte dagegen bei den zuständigen Beamten „mehr Sensibilität für die Betroffenen“ ein. Durch Schulungen und verstärkten Kontakt könnten von der Verwaltung die Probleme Behinderter besser verstanden werden.

Kritik kam von den Grünen, der Österr. Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich: Daß das Gesetz nur aus „leeren Worten“ bestünde, beweise das am gleichen Tag beschlossene Schulpaket: Behinderte, die an integrativen Schulen lernen, sollen künftig nach neun Jahren Pflichtschule in Sondereinrichtungen zurückgestellt werden, wenn sie die Schule nicht positiv abschließen.

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