10 Jahre: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich

Welche Gründe gibt es zu feiern, welche Geburtstagswünsche sind noch offen?

10 Jahre Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Vorab die Eckpunkte: 2006 von der UNO verabschiedet, 2007 von Österreich unterschrieben und ein Jahr darauf ratifiziert, wurde die Konvention für Österreich verbindlich.

Grundsätzlich können sich Menschen mit Behinderungen auf diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag berufen. Konkrete rechtliche Auswirkungen hat er aber erst, wenn die jeweiligen Artikel im nationalen Recht umgesetzt sind. Der Stand der Umsetzung in Österreich wird regelmäßig vom zuständigen UN-Ausschuss überprüft. Zum ersten Mal ist das 2013 geschehen. Im Jahr 2020 ist es wieder soweit.

In diesem Kurzartikel werfen wir einen Blick zurück und beschäftigen uns mit der Umsetzung der UN-Konvention anhand jener zentralen Themenfelder, über die wir schon 2015 an dieser Stelle berichtet haben.

Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz

Persönliche Assistenz ist für Menschen mit Behinderungen wohl eine der wesentlichsten Rahmenbedingungen, um selbstbestimmt entscheiden zu können, wo und mit wem man lebt. Obwohl es klar der Konvention widerspricht, sind nach wie vor viele Menschen gezwungen, in speziellen Einrichtungen zu leben. Ein Rückgang der Zahlen ist nicht erkennbar, eher im Gegenteil.

Persönliche Assistenz im Privatbereich fällt immer in die Kompetenz der Bundesländer und daher unterschiedlich geregelt und ist wie viele andere Leistungen für Menschen mit Behinderungen meist nicht mit einem Rechtsanspruch ausgestattet.

Es gibt einzelne neue Pilotprojekte in diesem Bereich. Bisher unverändert ist, dass jedes Bundesland selbst entscheidet, bei welcher Art von Behinderung Persönliche Assistenz gewährt wird und in welchem Ausmaß. Von einer bundesweiten Regelung sind wir unverändert weit entfernt.

Barrierefreiheit

Nach wie vor fällt dieser wichtige Bereich ebenfalls fast ausschließlich in die Verantwortung der Länder und ist dementsprechend auch unterschiedlich geregelt. In den Bauordnungen der Länder gab es teilweise sogar Rücknahmen von Mindeststandards der Barrierefreiheit in massivem Ausmaß.

Der ländliche Bereich ist, was die baulichen Gegebenheiten betrifft, immer noch stark benachteiligt. Mittlerweile kann man neben Schadenersatzansprüchen ganz vereinzelt (seit Inkrafttreten des Inklusionspakets mit 1. Jänner 2018) Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungen gegenüber sehr großen Kapitalgesellschaften einklagen.

Bildung

In völligem Widerspruch zur Konvention ist im aktuellen Regierungsprogramm die Stärkung der Sonderschulen festgeschrieben. Von der Sicherstellung der notwendigen Unterstützung und dem Zugang zu allen Bildungsstufen vom Kindergarten bis zur Universität, sind wir weiter entfernt denn je, von der Inklusion im Bereich lebenslanges Lernen ganz zu schweigen.

Es fehlt unverändert an Lehrenden mit Gebärdensprachkenntnissen, auch die Zahl der UniversitätsabsolventInnen mit Behinderungen ist extrem gering. Wie die Erfahrungen aus den Modellregionen für Inklusive Schule von der Politik interpretiert werden, bleibt abzuwarten.

Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe

Hier verlagert sich der Schwerpunkt im zweigleisigen Ansatz von Spezialprojekten und Mainstreaming sehr langsam, aber doch auf das Mainstreaming des Themas Behinderung. Der prozentuelle Rückgang der Mittel für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit in Bezug auf das Bruttonationaleinkommen (von 0,42 % 2016 auf 0,3 % 2017) könnte natürlich auch Inklusionsbemühungen gefährden.

Erwachsenenvertretung

Nach langem Tauziehen, was die Finanzierung betrifft, ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Obwohl es an ausreichend finanzieller Absicherung mangelt, ist dies ein sehr großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Unterstützte Entscheidungsfindung. Gerade der Gesetzwerdungsprozess eignet sich als Vorbild für die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen, die sie betreffen.

Ein Schönheitsfehler ist der lange Kampf der Betroffenen und ihrer MitstreiterInnen, damit das Gesetz wirklich wie geplant in Kraft treten konnte. Aber es ist geschafft! Wie und in welchem Ausmaß mit den begrenzten finanziellen Ressourcen die Ziele des Gesetzespakets erreichbar sind, bleibt abzuwarten.

Monitoring

Ebenfalls durch das Inklusionspaket wird endlich eine größere Unabhängigkeit des Monitoringausschusses gewährleistet. Er hat nun ein eigenes Budget zur Verfügung. 

Partizipation

Wie oben bereits erwähnt, gibt es ein Beispiel für besonders gelungene Partizipation, nämlich die Entstehung des Erwachsenenschutzgesetzes. Unser Geburtstagswunsch: dass dieses Beispiel auch bei der Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Behinderung“ Nachahmung findet. Hier fehlt es nach wie vor an der Definition von klar messbaren Zielen und entsprechendem Budget für die einzelnen Punkte.

Fazit

Die UN-Konvention trägt unbestritten zur Bewusstseinsbildung über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen bei. Dies ersetzt aber keinesfalls einklagbare Rechte. An einer raschen, konsequenten Umsetzung führt kein Weg vorbei.

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3 Kommentare

  • ich finde super Martin Ganner und Menschen mit Behinderung Mehre Rechte

  • In der Schule ist das größte Problem, dass der sonderpädagogische Förderbedarf immer sehr vorschnell und großzügig ausgestellt wird, man muss zuerst andere Möglichkeiten ausschöpfen und den SPF immer als aller letzte Möglichkeit aussprechen.

    Inklusion muss Vorang haben, aber es wird immer Menschen geben, welche eine gesonderte und bedarfsgerechte Betreuung in einem geschützten Bereich brauchen.

  • Persönliche Assistenz, das ist das wesentlichste an der un behindertenrechtskonvention. Dass das kommt erscheint mir unter dem Basti Regime unmöglich. Ich Versuche es trotzdem ohne.eine Anekdote dazu: mein Lebenspartner und ich hatten gemeinsam ein Auto, das aus verschiedenen Gründen aufnmicu angemeldet war. Er ist zu schnell gefahren. Eine Geldstrafe auf meinen Namen flatterte ins haus. Ich habe die Lenker Erhebung ausgefüllt. Ich habe die ein war Tage lang auf seinem Schreibtisch liegen gesehen. Ich habe also bei der bh angerufen um zu fragen, ob ich das telefonisch melden kannst weil ich ohne Hilfe keinen Brief aufgeben kann. De freundliche Dame antwortete mir, das sei nicht ihr Problem. Daraufhin hab ich beim Soziallehre erst angerufen . Er wurde mir erklärt,das land Landde kein Bespassungsprogramm für Behinderte finanzieren. Dann habe ich abgegeben.