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Alte ausgetretene Schuhe, als Symbol auf der Einladungskarte – völlig unterschiedliche Auslegung seitens der Eingeladenen – für mich jedoch als Vorsitzende und langjährige Integrationsbefürworterin gelten diese Schuhe als Metapher:
Irgendwann mal wurde mit diesen Schuhen begonnen zu gehen – ich möchte sie daher als Integrationsschuhe bezeichnen, unterschiedliche Menschen sind in ihnen gegangen, marschiert, langsam, schneller, fester, weniger fest, voll Wut und Entschlossenheit aufgestampft, getrampelt, haben auch getanzt (beim Integrationsball) – diese Schuhe haben in all den Jahren viel erlebt, sehr viel erlebt …
Ein Schuh blickt zurück auf diese anstrengenden Jahren, ein Schuh hat den Blick klar nach vorne (we are looking forward) gerichtet, auf all die Jahre die da noch kommen werden.
Symbole stehen heute bei diesem Fest für viele Gegebenheiten – ein Symbol, eine Tatsache jedoch begleitet uns all die Jahre und soll uns auch noch all die nächsten Jahre begleiten: Der Paragraph – Die Gesetze
2003
10 Jahre Integration:Österreich, 10 Jahre Einsatz um die Gleichstellung, um Menschenrechte; 2003 – Das Europäische Jahr der behinderten Menschen
Trotz alledem es gibt auch heuer keine gesetzliche Absicherung für die Weiterführung der Integration an allen berufsbildenden, mittleren und höheren, Schulen. Lediglich die Integrative Berufsausbildung ist als ein wichtiger Meilenstein im heurigen Jahr anzusehen. Nach wie vor werden Jugendliche mit Behinderung benachteiligt, weil gemeinsame Erziehung und Bildung von behinderten und nichtbehinderten Menschen noch immer nicht flächendeckend umgesetzt wird, und das derzeitige Recht auf Integration im Pflichtschulbereich nach der 8. Schulstufe endet.
Wie sieht es mit einem „ordentlichen“ Bundesbehindertengleichstellungsgesetz aus? Denn besonders im Bildungsbereich wird sichtbar, welcher großer Bedeutung ein derartiges Gesetzt zukommen würde. Sichtbar vor allem, wenn sich die Frage darauf bezieht, ob sich das künftige Gesetzt nur auf Bundes- oder auch auf Landeskompetenzen beziehen soll.
„Recht auf Bildung“ braucht ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, damit alle Menschen mit Behinderung Gleichstellung österreichweit erhalten.
Insofern wird uns der Paragraph noch viele Jahre intensiv in der Elternarbeit begleiten müssen.
(Integration:Österreich feierte am 28. November 2003 in der Kunsthalle Wien das 10 jährige Bestehen).