10 Jahre Österreichische Gebärdensprache in der Bundesverfassung: Es ist zu wenig passiert!

Der Österreichische Gehörlosenbund und das ServiceCenter ÖGS.barrierefrei kritisieren fehlende normative Regelungen die den Artikel 8, Absatz 3 des B-VG, der seit 1.9. 2005 in die Bundesverfassung in Kraft trat, erst wirkungsvoll werden ließen.

Helene Jarmer, Isabella Rausch, Florian Wibmer + Barbara Hager
ÖGLB

Anlässlich des Europäischen Tages der Sprachen am 26.09. wird abermals auf die rechtliche, politische und gesellschaftliche Situation gehörloser Menschen in Österreich aufmerksam gemacht.

Die Wichtigkeit der Anerkennung und die bisherigen Entwicklungen sollten nicht madig gemacht werden – diese seien ein großer Meilenstein in der Geschichte der österreichischen Gebärdensprachgemeinschaft. Dennoch fehle der politische Wille, die notwendigen Maßnahmen, die für echte Chancengleichheit sorgen, zu setzen.

Die Präsidentin des ÖGLB, Abg.z.NR Mag.a Helene Jarmer, lässt nicht locker: „An der miserablen Bildungssituation für die Sprachminderheit hat sich seit 2005 nichts geändert. Ich kann nur immer wieder wiederholen: Das Menschenrecht auf Unterricht und Förderung in ÖGS, der Mutter- und Erstsprache der gehörlosen, hochgradig schwerhörigen und taubblinden Kinder und Jugendlichen, wird mit Füßen getreten. Sie können ihr Recht auf diskriminierungsfreie Bildung vor Gericht nicht einklagen, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlen.“

Isabella Rausch (CODA – Child of Deaf Adults): „Die sprachliche und kulturelle Identitätsentwicklung von CODAs verläuft gänzlich anders als bei ihren hörenden Peers. Förderliche Faktoren für eine gute kindliche Entwicklung sind ein optimaler Weise bilinguales, bimodales, sensibilisiertes und inklusiv geschultes Umfeld.“

Florian Wibmer, BA (gehörloser Student, VÖGS Vorstand): „Das Recht auf Gebärdensprache ist ein Menschenrecht. Nicht nur das österreichische Hochschulsystem muss barrierefrei werden, sondern das gesamte österreichische Bildungssystem, von Kindergarten bis zur Hochschule, muss inklusiv werden. Inklusion bedeutet auch Gebärdensprache im Unterricht“

Mag.a Barbara Hager (Mutter gehörloser Kinder): „Um ihre authentische Identität und soziale-emotionale-intellektuelle Ebene erfolgreich zu entwickeln, ist es dringend notwendig, dass gehörlosen Kindern die ÖGS und die weltweite Gehörlosenkultur selbstverständlich vom Säuglingsalter vermittelt wird. Selbst wenn diese Kinder technische Hilfsmittel, wie Hörgeräte oder CI tragen, bleibt ÖGS die Erstsprache, denn sie erwerben die ÖGS ganz natürlich und flott. Ich erwarte, dass in den 10 Jahren eine Servicestelle aufgebaut wird, die das soziale Modell der Gebärdensprache und der gehörlosen Menschen präsentiert und die automatisch erste Kontaktstelle für hörende Eltern von gehörlosen Babys ist. Ich verlange die nicht nur für meine Kinder, sondern für alle gehörlosen und schwerhörigen Kinder aus Österreich.“

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