Monitoringausschuss mahnt ernsthafteres Bemühen in der Umsetzung ein
Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, mit der die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen wurde. Mit dem heutigen Tag feiert der Menschenrechtsvertrag sein 10jähriges Bestehen. „Ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen.“, so Christina Wurzinger, die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der Konvention in Österreich.
Das erklärte Ziel der Konvention ist, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
„Das heißt“, so Wurzinger, „dass keine neuen Menschenrechte geschaffen werden, sondern längst bestehende und für alle gleichermaßen geltende Rechte einfach für Menschen mit Behinderungen neu ausformuliert werden, und zwar in einer inklusiven und barrierefreien Art und Weise.“
Österreich hat die UN-Konvention als einer der ersten Staaten im Oktober 2008 ratifiziert. „Viel“, kritisiert Wurzinger, „hat sich allerdings seither in der tatsächlichen Situation von Menschen mit Behinderungen nicht verbessert.“
Dies zeige sich unter anderem in der nach wie vor bestehenden Ausgrenzung der Personengruppe im Bildungswesen, in der Arbeitswelt sowie aus der sozialen Gemeinschaft als solcher. „Nach wie vor“, so Wurzinger, „wird Menschen mit Behinderungen viel zu wenig zugetraut, Begegnungen sind oftmals von Vorurteilen und Bevormundung geprägt.“ Auch Gewalt spiele dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle.
„Ein großes Problem“, hält Wurzinger fest, „stellt die mangelnde Aufarbeitung der Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf dar.“
Der Fachausschuss hat Österreich 2013 auf die Umsetzung der Konvention überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung ist ein Katalog an sehr konkreten und hilfreichen Empfehlungen an Österreich. Dieser würde laut Wurzinger aber weder systematisch aufgearbeitet noch hinreichend ernst genommen.
„Ein nicht ungewöhnlicher Ausdruck des österreichischen Verständnisses von Menschenrechtsverpflichtungen vom Grunde her“, so Wurzinger. Diese würden oft lieber als Kann-Bestimmungen und nicht als tatsächliche staatliche Verpflichtungen wahrgenommen werden.
„10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention“ so Wurzinger abschließend „sollten als Anlass genommen werden, diese Einstellung zu überdenken. Es ist an der Zeit, die Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen tatsächlich ernst zu nehmen und diese auch für alle Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.“