100 Jahre österreichische Verfassung: Versprechen zur Gleichbehandlung noch immer nicht eingelöst

100-jähriges Jubiläum: Unsere Gesetzesgrundlage regelt nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte, sondern auch die besonderen Rechte und Schutzbestimmungen für Menschen mit Behinderungen.

Logo: Eine grüne Schleife formt den Buchstaben B. Darunter steht auch in grün DAS BAND gemeinsam vielfältig

Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleistenso lautet der Artikel 7 B-VG.

„Wenn heute und in den kommenden Tagen des 100. Geburtstages unserer Verfassung gedacht wird, soll daran erinnert werden, dass die in der Verfassung geforderte und versprochene Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen noch lange nicht eingelöst ist.“,
so Prof (FH) Dr. Tom Schmid, Geschäftsführer von DAS BAND – gemeinsam vielfältig.

Trotz Beschäftigung keine finanzielle Absicherung

So müssen auch heute im Jahr 2020, noch rund 25.000 Menschen mit Behinderung trotz täglicher Beschäftigung in einer Tagesstruktur auf jeden Gehaltsanspruch und jede Pensions- und Krankenversicherung verzichten. Sie werden mit einem minimalen Taschengeld für 20 bis 40 Wochenstunden produktiver Tätigkeit vertröstet.

Grund dafür ist, dass sie – trotz ihrer nachgewiesenen produktiven Arbeitstätigkeit in Tagesstrukturen – nach dem ASVG als „nicht arbeitsfähig“ eingestuft werden.

Lohn statt Taschengeld

„Wir fordern den Tatbestand der „Nichtarbeitsfähigkeit“ im österreichischen Sozialrecht, der nur auf Menschen mit Behinderung angewendet wird, ersatzlos zu streichen und auch in den Tagesstrukturen marktfähige Löhne zu zahlen und die Betroffenen in der Pensions- und Krankenversicherung zu versichern. Erst dann ist das Versprechen, das die nun Hundertjährige in ihrem Artikel 7 gibt, tatsächlich eingelöst.“, führt Schmid an.

DAS BAND hofft dass im Chor der vielen gerechtfertigten lobenden Stimmen zur hundertjährigen Bundesverfassung auch die eine oder andere Stimme zu hören ist, die die Forderung der Lebenshilfe und der Behindertenbewegung aufgreift: Lohn statt Taschengeld für alle.

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Ein Kommentar

  • Wahre und klare Worte! Danke. Es würde sich lohnen, wenn hier die gesamte „Szene“ (Einrichtungen und Behindertenbewegung) zusammenhelfen würde um für die Abschaffung der Arbeitsunfähigkeit zu kämpfen bzw. für Löhne statt Taschengelder im Behindertenbereich.