100 Staaten ratifizieren UN-Konvention über Rechte behinderter Menschen

Mit der Ratifizierung Kolumbiens bekennen sich bereits 100 Länder zur Umsetzung dieser UN-Konvention, auch Österreich. "Ein Meilenstein", so UN-Generalsekretär Ban Ki Moon.

Globus
Globus von sommerhitz / CC BY 2.0

Vergangene Woche hat Kolumbien die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Damit bekennen sich bereits 100 Länder, darunter auch Österreich, zur Umsetzung dieser Konvention in den nationalen Gesetzgebungen. „Ein wichtiger Meilenstein für Kolumbien und die globale Gemeinschaft“, so UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. „Wir müssen diese Konvention umsetzen und damit das Leben von Menschen mit Behinderungen konkret verbessern.“

In Österreich entwickelt das Sozialministerium einen nationalen Aktionsplan für die Jahre 2011 bis 2020 zur Umsetzung dieses Übereinkommens. Ziel: die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Auf Vorschlag von ‚Licht für die Welt‘ und andere Hilfsorganisationen sollen darin auch die Kapitel „internationale Politik“ und „Entwicklungszusammenarbeit“ behandelt werden.

„Staatlich geförderte Hilfsprogramme müssen demnach in Entwicklungsländern für alle Menschen offen sein“, erklärt Rupert Roniger, Geschäftsführer von ‚Licht für die Welt‘. „Krankenhäuser müssen für Patienten im Rollstuhl zugänglich sein und Schulen etwa auch auf die Bedürfnisse von blinden und gehörlosen Kindern eingehen. Jedes Kind mit Behinderung hat das Recht auf Ausbildung in einer Regelschule.“

Laut UN-Konvention müssen Menschen mit Behinderungen in die Planung, Umsetzung und Überprüfung von Entwicklungsprojekten gleichberechtigt einbezogen werden. Denn nur so können physische, soziale und kommunikative Barrieren beseitigt und die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden. Einer von fünf in absoluter Armut lebenden Menschen ist behindert.

Ein Drittel aller Kinder, die keinen Zugang zu Grundschulbildung haben, sind Kinder mit Behinderungen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist überhaupt die erste, die eine spezifische Bestimmung enthält, dass sie auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt werden muss. Dies ist auch für die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs), dem größten Entwicklungsprogramm der UNO, wesentlich. Ohne die Einbeziehung und Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in allen Zielen, Programmen und Aktionsplänen der MDGs können diese nicht erreicht werden. Halbierung der weltweiten Armut bis 2015 und Bildung für alle – das sind die ersten beiden MDGs.

Neben Österreich, Kolumbien, Burkina Faso, Äthiopien, Indien und vielen weiteren Ländern zählt auch die Europäische Union zu den Vertragspartnern. Die EU ist damit die erste Staatengemeinschaft, die die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat. Rupert Roniger: „Wir appellieren an alle Mitgliedsstaaten der UNO, diesem Beispiel zu folgen. Denn nur so können wir unser gemeinsames Ziel erreichen: eine Gesellschaft, an der behinderte und nicht-behinderte Menschen gleichberechtigt teilhaben.“

Diese Aussendung wird im Rahmen des Projekts „Let’s enable the MDGs“ von der Europäischen Union kofinanziert. ‚Licht für die Welt‘ Österreich ist für den Inhalt verantwortlich. Die Aussendung spiegelt nicht zwingend die Meinung der Europäischen Union wider.

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