100 Tage Bundesbehindertengleichstellungsgesetz – Und was ist mit Bildung?

Mit 1. Jänner 2006 tritt das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft.

Integration:Österreich
Integration:Österreich

Trotz Forderung des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“ werden darin die Themen Bildung und gleichberechtigter Zugang zu Bildung nicht erwähnt.

Integration:Österreich (I:Ö) belässt es nicht dabei und fordert die zuständigen PolitikerInnen auf, zu folgenden Kernforderungen innerhalb von 100 Tagen Stellung zu nehmen.

Gleichberechtigter Zugang zu Bildung

Behinderte Menschen müssen das Recht auf Bildung ohne Einschränkung, bundesweit, im Nahbereich des Wohnsitzes haben.

I:Ö fordert im Sinne einer Gleichstellung daher, dass:

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung wie ihre nicht behinderten SchulkollegInnen auch die Schule vor Ort besuchen können.
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung nach der 9. Schulstufe einen gleichberechtigten Zugang zu allen weiterführenden Schulen haben.
  • die Rahmenbedingungen (wie Lehrpläne, Unterstützungsmaßnahmen etc.) für gemeinsamen Unterricht aller Kinder und Jugendlichen so gestaltet werden müssen, dass alle SchülerInnen daran teilnehmen können.

100 Tage BGStG – Zeit für neue Taten

Am Montag, dem 10. April 2006, ist das BGStG 100 Tage in Kraft. Im Bildungsbereich wird dieses Gesetz in der derzeitigen Fassung nichts ändern.

I:Ö will von BundesministerInnen für Soziales bzw. Bildung, den Behinderten- und Bildungs-SprecherInnen der Parteien sowie den Landeshauptleuten wissen: Welche Schritte werden Sie im heurigen Jahr setzen, um den Forderungen im vorhergehenden Abschnitt gerecht zu werden? Die Forderungen wurden ihnen vor Weihnachten übermittelt, die Antworten ab 10. April 2006 auf der Homepage I:Ö nachzulesen sein.

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