2. Erwachsenenschutz-Gesetz muss kommen!

Monitoringausschuss mahnt die menschenrechtliche Verpflichtung Österreichs ein

Christina Wurzinger
Stefan Pauser

Das Gesetzesvorhaben des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes war eines der ambitioniertesten der laufenden Gesetzgebungsperiode. Nun wurde bekannt, dass die Behandlung im Ministerrat an der Ablehnung der Finanzierung durch den Finanzminister scheiterte.

Die Mitglieder des Monitoringausschusses zeigen sich entsetzt. „Wenn man bedenkt“, so die Vorsitzende Mag.a Christina Wurzinger, „dass die Länder beim jüngsten Finanzausgleich zusätzlich 300 Millionen Euro erhalten haben, erscheint es unverständlich, dass dieses wichtige und menschenrechtlich gebotene Vorhaben nicht finanziert werden soll.“

Mit der umfangreichen Reform des Sachwalterschaftsrechts hätte Österreich eine europaweite Vorreiterrolle in Sachen Menschenrechte einnehmen können.

Der Entwurf des Justizministeriums ist inhaltlich ein großer Fortschritt. Vor allem der partizipative Prozess zur Erarbeitung des Gesetzes war vorbildlich und hat gezeigt, dass und wie Menschen mit Behinderungen in Gesetzwerdungsprojekte eingebunden werden können.

Wurzinger lobt dabei unter anderem die Begegnung auf Augenhöhe. Diese habe gleichermaßen sowohl mit Vertreterinnen und Vertretern der wissenschaftlichen Lehre, mit Interessenvertretungen oder selbst von Sachwalterschaft betroffenen Personen stattgefunden.

Das Recht von Menschen mit Behinderungen, selbst Entscheidungen zu treffen, ist in Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt. Nach geltender österreichischer Gesetzeslage kann dieses Recht der Person entzogen und Sachwalterinnen und Sachwaltern übertragen werden.

Dies ist mit Artikel 12 der UN-Konvention nicht vereinbar und wurde bereits deutlich vom UN-Fachausschuss in seinen Handlungsempfehlungen an die Republik Österreich kritisiert. In dem dreijährigen Reformprozess, in den zahlreiche  Expertinnen und Experten eingebunden waren, wurden nicht nur Lösungen erarbeitet, sondern auch grobe Missstände in der aktuellen Situation aufgezeigt.

„Wir fordern den Finanzminister auf“, so Wurzinger abschließend, „kleinliches Budgetdenken zu Lasten von Menschen, denen der Zugang zum Recht verwehrt wird, aufzugeben. Die Reputation Österreichs als Staat, in dem Menschenrechte ernst genommen werden, aufs Spiel zu setzen, ist ein allzu hoher Preis dafür.“

 

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