2. Erwachsenenschutzgesetz macht Kompetenzanpassungen notwendig

So soll etwa eine Erwachsenenvertretung nicht mehr automatisch, sondern nur mehr dann im Firmenbuch und im Grundbuch eingetragen werden, wenn ein Genehmigungsvorbehalt erteilt wird.

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Ein Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz (195 d.B.), für das sich die Abgeordneten mit Stimmeneinhelligkeit aussprachen, enthält Anpassungen, die im Zuge des 2. Erwachsenenschutzgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz notwendig geworden sind.

So soll etwa eine Erwachsenenvertretung nicht mehr automatisch, sondern nur mehr dann im Firmenbuch und im Grundbuch eingetragen werden, wenn ein Genehmigungsvorbehalt erteilt wird. Die Eltern wiederum sind von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen.

Bundesminister Josef Moser bekräftigte zudem, dass die Finanzierungspläne für die Erwachsenenschutzvereine nun feststehen und die Finanzierung sichergesellt sei. Für 2018 werden zusätzlich 10,2 Mio. € und für 2019 14,7 Mio. € zur Verfügung stehen.

ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer begrüßte ebenso wie SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim die finanzielle Absicherung der Vereine und bezeichnete das Erwachsenenschutzgesetz insgesamt als Meilenstein.

Irmgard Griss (NEOS) meldete bei grundsätzlicher Zustimmung Bedenken gegen die Abschaffung der automatischen Eintragung der Erwachsenenvertretung an und meinte, hier komme der Schutzgedanke im Geschäftsverkehr zu kurz. Problematisch würde sich das etwa bei der Abfassung eines Testaments erweisen. 

Anders sah dies Friedrich Ofenauer (ÖVP), wobei er ebenso wie Volker Reifenberger (FPÖ) meinte, eine automatische Eintragung der Vertretung könnte zu einer Stigmatisierung führen. Seitens der Liste Pilz wiederum übte Alfred Noll Kritik an den disparaten Inkrafttretensbestimmungen des Gesetzes, die seiner Meinung nach die Anwendung erschweren.

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Ein Kommentar

  • Ein Eintrag in das Grundbuch bei einer (BE)Sachwalterschaft und eines Vetreters scheine sinnlos wenn das Grundstück (Haus) ein Veräusserungsverbot oder Belastungsverbot Eintrag aufweist. Wo zu dann noch ein Eintrag von einer Sachwalterschaft ?