Gemeinsam etwas schaffen

2 Millionen Frauen gegen Wal Mart?

In den USA droht Wal Mart, der weltweit umsatzstärksten Einzelhandelskette, eine Sammelklage von bis zu 2 Millionen Mitarbeiterinnen. Der Grund: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Entlohnung und Beförderung.

Am 6. Februar 2005 stellte ein Berufungsgericht in San Francisco klar, dass sieben Beschäftigte im Namen einer noch unbekannten Anzahl von (Ex-)Kolleginnen eine Klage einreichen dürfen. Damit ist der Prozess in die heiße Phase eingetreten. Für österreichische Verhältnisse sind nicht nur die exorbitant hoch wirkenden Schadenersatzsummen, sondern auch der Aufwand zur Organisation solcher Klagen interessant.

Wie wird eine solche Sammelklage organisiert?

Auf einer umfassenden Website erhalten potentielle Opfer die nötigen Informationen, um zu entscheiden, ob sie sich an dieser Sammelklage beteiligen wollen. Grundsätzlich haben dabei ALLE Mitarbeiterinnen, die seit dem 26. Dezember 1998 bei Wal Mart beschäftigt waren, die Möglichkeit, sich dem Verfahren anschließen. Die Website wird von einem Konsortium an arbeitsrechtlich spezialisierten Anwaltskanzleien, Frauenrechtsgruppen und NGOs (Non Profit Public Interest Groups) gestaltet, die auch die Klage organisieren.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Klage wurde ursprünglich im Juni 2001 eingebracht. Über fünf Jahre später steht nun fest, dass die Sammelklage zulässig ist, nun wird die Klage erst inhaltlich verhandelt. Bei den zu erwartenden Millionen- oder Milliarden US-Dollar-Beträgen ist zu rechnen, dass es bis zu einem endgültigen Ergebnis (Urteil oder Vergleich) noch lange dauern wird.

Ist eine solche Klage auch in Österreich denkbar?

In Österreich gibt es keine Sammelklage wie im US-amerikanischen Recht, in Konsumentenschutzklagen (zB gegen Banken wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln) wurde aber die „Klagshäufung“ gemäß § 227 Zivilprozessordnung (ZPO) bereits mehrfach angewendet. Dabei übertragen die Geschädigten einem Dritten, zum Beispiel dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ihr Ansprüche im Wege einer Inkassozession. Das bedeutet, dass dieser zwar die Klage führen kann, die erstrittene Summe aber an die ursprünglich Geschädigten weiterzugeben hat.

Der Unterschied liegt darin, dass bei einer US-Sammelklage eine Gruppe betroffener Personen ohne vorherige Absprache ein Urteil für oder gegen alle Betroffenen erwirken kann. Eine solche Vorgangsweise widerspricht europäischen Rechtsprinzipien und wird in Europa weitgehend abgelehnt.

In Österreich gibt es noch Vorbehalte gegen eine Erleichterungen bei der gemeinsamen Einklagbarkeit von ähnlichen Ansprüchen mehrerer Geschädigter. In den umliegenden Staaten wird diese Frage aber ebenso diskutiert. In den nächsten Jahren könnte sich also auch in Österreich einiges ändern. Schadenersatzsummen von mehreren Millionen Dollar im Einzelfall sind aber im Gegensatz zu den USA auch in Zukunft nicht zu erwarten.

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