2. Tätigkeitsbericht der Oberösterreichischen Antidiskriminierungsstelle

Die Oberösterreichische Antidiskriminierungsstelle veröffentlichte ihren 2. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum April 2007 bis März 2009.

Wappen Land Oberösterreich
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Beratungen

Der Bericht beginnt mit einem Überblick über die durchgeführten Beratungen, gegliedert nach den unterschiedlichen Diskriminierungsgründen, dem Kompetenzbereich und dem Geschlecht. Dem angeschlossen sind einige anonymisierte Fallbeispiele sowie ein Resümee der durchgeführten Beratungen. 
Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2005 – 2007 wurde ein Anstieg der Beratungsfälle um insgesamt 20 % verzeichnet. Wie bereits im vorangegangenen Berichtszeitraum wurden beim Großteil der herangetragenen Anfragen auf Grund einer Behinderung Diskriminierungen bzw. auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit geltend gemacht.


Eine Vielzahl der erstgenannten Fälle wurde an das Bundessozialamt weitergeleitet. Großteils betrafen die Fälle Probleme am Arbeitsplatz, die direkt oder indirekt mit der Behinderung der betroffenen Person in Zusammenhang standen. Diesbezüglich sei auch angemerkt, dass die Antidiskriminierungsstelle neben einer allgemeinen rechtlichen Beratung versucht, gemeinsam mit den Betroffenen sinnvolle und nachhaltige Interventionsmöglichkeiten zu finden. Es wurden vergleichsweise wenige Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, also Fälle, in denen es um den barrierefreien Zugang zu allgemein zugänglichen Einrichtungen geht, geltend gemacht. Im Bericht wird die Vermutung angestellt, dass bei den Betroffenen noch kein ausreichendes Bewusstsein herrscht, auch in Fällen mangelnder Barrierefreiheit eine Beratung in Anspruch zu nehmen.


Bei den am zweithäufigsten vorgebrachten Anfragen zu Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit handelte es sich überwiegend um Sachverhalte außerhalb des Arbeitsbereiches. Zahlreiche Angelegenheiten stellten zwar einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar, fallen aber nicht in den Anwendungsbereich des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) sondern des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG). Für Diskriminierungen auf Bundesebene ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft die zuständige Beratungsstelle.

Präventionsarbeit

Die Präventionsarbeit ist, neben der Beratung, der zweite Schwerpunkt der Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle. Durch Sensibilisierung für die Themenbereiche Antidiskriminierung und Gleichbehandlung will man potentielle Diskriminierungen bereits im Vorfeld verhindern. Unter Sensibilisierung wird einerseits die Information über die Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts verstanden, andererseits ist es ein Anliegen der Antidiskriminierungsstelle, Überzeugungsarbeit in Hinblick auf Hintergründe und Motivation der Gleichbehandlungsgesetzgebung zu leisten. Instrumente der Präventionsarbeit stellen Beratungen, Vorträge und Schulungen sowohl für Führungskräfte des Landes Oberösterreich als auch für PersonalvertreterInnen dar. Außerdem erscheint seit November 2008 ein Newsletter.

Vernetzungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Kapitel III widmet sich der Vernetzungsarbeit mit anderen, ähnlich gelagerten, verwaltungsinternen Einrichtungen, wie z. B. der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Konfliktbeauftragten, der Koordinationsstelle für Integration sowie den Behindertenvertrauenspersonen. Angeführt werden der laufende Erfahrungsaustausch mit diesen Beratungsstellen sowie gemeinsame Veranstaltungen vor unterschiedlichen Zielgruppen, die dazu dienen, die Angebote und Leistungen der unterschiedlichen Einrichtungen vorzustellen und die verschiedenen Kompetenzen aufzuzeigen.


Hinsichtlich der Bereiche der ethnischen Zugehörigkeit und der Behinderung wird die umfassende Beratungstätigkeit von Nichtregierungsorganisationen erwähnt. Die Erfahrung der Antidiskriminierungsstelle hat gezeigt, dass vor allem Personen, die sich auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert fühlen, sich bevorzugt an diese Einrichtungen wenden. Es zeigt sich allerdings eine Tendenz dahingehend, dass die betroffenen Personen mittlerweile vermehrt von den Nichtregierungsorganisationen an die Antidiskriminierungsstelle weitergeleitet werden.

Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit ist insbesondere der neue Folder der Antidiskriminierungsstelle, welcher in den Sprachen Deutsch, Englisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch und Türkisch erschienen ist und sowohl verwaltungsintern als auch an KooperationspartnerInnen verteilt wurde, erwähnenswert.

Änderungen des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes

Im Zuge der Landarbeitsordnungs-Novelle 2007, LGBl Nr. 136/2007, wurde das Antidiskriminierungsgesetz dahingehend novelliert, dass das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Landarbeiterrechts verankert wurde.


Weiters erfolgte eine legistische Anpassung im Bereich des Benachteiligungsverbotes. Nach der nunmehrigen Neuformulierung werden nicht mehr nur die beschwerdeführenden Personen selbst, sondern auch solche Personen, die sich lediglich an Verfahren zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beteiligen, vor Benachteiligungen geschützt.


Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war eine weitere Novelle zum Antidiskriminierungsgesetz in Arbeit. Neben einigen terminologischen Anpassungen soll mit dieser Novelle die Klarstellung vorgenommen werden, dass auch bei diskriminierender Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen die Sanktionen des Antidiskriminierungsgesetzes zur Anwendung kommen. Weiters soll klargestellt werden, dass ein immaterieller Schadenersatzanspruch auch unabhängig von einem materiellen Schadenersatzanspruch besteht.

Persönliche Bemerkungen und Ausblick

Das abschließende Kapitel beinhaltet persönliche Bemerkungen sowie einen Ausblick. Außerdem sind dem Bericht als Anhang das Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz, der aktuelle Folder der Antidiskriminierungsstelle sowie zwei Newsletters der Antidiskriminierungsstelle beigefügt.


Nachzulesen ist der Tätigkeitsbericht auf der Website des Landes Öberösterreich.

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