Aktionsbündnis überreicht Schreiben im Bundeskanzleramt
In dem Schreiben wurde zum Ausdruck gebracht, dass die in dem Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ vereinten Organisationen den Gesetzesentwurf des …
Heute vor genau zwanzig Jahren wurde ein historischer Schritt gesetzt. "Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung war ein historischer Schritt für die gehörlose Community“, hält Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes im BIZEPS-Interview fest.
Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) als eigenständige Sprache wurde am 6. Juli 2005 durch eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) beschlossen und trat mit 1. September 2005 in Kraft. Seitdem steht in Artikel 8 Absatz 3 B-VG (BGBl. I Nr. 81/2005):
Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.
Was im Jahr 2005 im Wiener Volksgarten wie ein Durchbruch gefeiert wurde, ist bis heute ein Symbol für Anerkennung, Sichtbarkeit – aber auch eine Erinnerung daran, dass Rechte nicht automatisch Realität bedeuten.
Im Rahmen der Feier stiegen Luftballons mit dem Text „Wir feiern die Anerkennung unserer Sprache!“ in den Himmel.
Helene Jarmer, seit 2001 Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB), erinnert sich im BIZEPS-Interview an die Ereignisse im Jahr 2005:
Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung war ein historischer Schritt für die gehörlose Community.
Für mich bedeutet die Verankerung der ÖGS in der Verfassung Anerkennung und Sichtbarkeit unserer Sprache und Kultur.
ÖGLB / Robert Harson
Doch von Anfang an war klar, dass eine Anerkennung der ÖGS alleine zu wenig ist. Wichtig ist auch der beschlossene Zusatz „Das Nähere bestimmen die Gesetze.“
In einem Kommentar im Jahr 2005 in BIZEPS war daher zur Anerkennung schon zu lesen: „So weit so gut, doch das ändert im täglichen Leben gehörbehinderter und gehörloser Menschen an sich noch nichts. Nun muss diese Grundsatzbestimmung des Art. 8 Abs. 3 B-VG erst noch durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen, z. B. das Recht auf Gebärdensprache im Bildungsbereich, umgesetzt werden, um die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache mit Leben zu erfüllen.“
Im Jahr 2005 gab es auch eine beschlossene parlamentarische Entschließung: „Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist und nötigenfalls dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzuschlagen.“
Daher steht auch im aktuellen Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030: „Eine Konkretisierung dieser Anerkennung fehlt derzeit noch weitgehend.“ Der NAP Behinderung hält daher in Kapitel 2.1 „Verfassungsrechtlicher Diskriminierungsschutz“ und 3.4 „Kommunikation in Gebärdensprache“ eine Reihe von notwendigen Maßnahmen fest.
Die umfassende Umsetzung in den zuständigen Gesetzen ist größtenteils bis heute nicht passiert. Dies kritisiert auch ÖGLB-Präsidentin Jarmer und erläutert:
Doch solange Kinder noch nicht überall die Chance haben, in ÖGS zu lernen und Menschen im Alltag auf Barrieren stoßen, ist unsere Arbeit nicht abgeschlossen.
Jetzt braucht es konkrete Maßnahmen, damit dieses Recht nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag spürbar wird – in Bildung, Politik und Gesellschaft.

Die Anerkennung der ÖGS war eine langjährige Forderung des ÖGLB, die immer und immer wieder ignoriert oder schlicht abgelehnt wurde.
Erstmals wirkliche Chancen auf eine Anerkennung der ÖGS gab es, als die Behindertenbewegung gemeinsam ein Behindertengleichstellungsgesetz forderte und dies auch Teil des Regierungsprogramms wurde.
Und selbst da wäre die Anerkennung der ÖGS fast noch verhindert worden, wenn die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung sowie die ÖAR (heute Österreichischer Behindertenrat) diese nicht gemeinsam mit dem ÖGLB erkämpft hätten.
Siehe: ÖGLB, Gleichstellung – Geschichte, Regierungsvorlage, Ausschussbericht
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