20 Jahre Pflegegeld in Österreich: Geldleistung hat bereits fast 30 Prozent des Wertes verloren

Vor 20 Jahren, am 1. Juli 1993, wurde in Österreich das Pflegegeld eingeführt und ermöglichte damit behinderten und pflegebedürftigen Menschen einen großen Schritt in Richtung eines selbstbestimmten Lebens in Würde und Freiheit.

Norbert Hofer
FPÖ

FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer bezeichnet die Realisierung des Pflegegeldes als eine der wichtigsten sozialpolitischen Maßnahme in der Geschichte der Zweiten Republik und erteilt gleichzeitig allen Plänen, ein wesentliches Volumen des Pflegegeldes durch Sachleistungen zu ersetzen, eine Absage.

Hofer: „Immer wieder wird in den Sitzungen des Sozialausschusses von der Regierungsbank aus beklagt, dass das Pflegegeld nicht für Fremdleistungen ausgegeben und in zu vielen Fällen die Pflege durch Angehörige erfolgen würde. Es bleibt jedoch eine freie Entscheidung des Pflegebedürftigen oder der behinderten Person, wie sie die Geldmittel einsetzt. Das ist ein Grundpfeiler der Selbstbestimmung. Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass das Pflegend keinesfalls dazu in der Lage ist, erforderlichen Pflegeleistungen zur Gänze anzukaufen.“

Das Pflegegeld hat zudem seit seiner Einführung im Jahr 1993 fast 30 Prozent seines Wertes inflationsbedingt und durch Kürzungen in den Pflegestufen 1 und 2 verloren.

Norbert Hofer: „Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vorzunehmen. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass schon in den nächsten Tagen Vertreter der Regierungsparteien für die nächste Legislaturperiode eine Erhöhung in Aussicht stellen werden, wie das nun auch bei der Familienbeihilfe der Fall ist. Wobei übrigens auch bei Letzterer nicht unerwähnt bleiben darf, dass die sogenannte Erhöhung unter der Inflationsrate bleibt.“

Hofer erinnert in diesem Zusammenhang auch an das Einfrieren der Behindertenabsetzbeträge, die seit dem Jahr 1988 nicht wertangepasst wurden: „Es ist dringend erforderlich, sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfreibeträge betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung als auch die monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen wie Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug, dem Inflationsverlust anzupassen.“

Den Regierungsparteien empfiehlt Hofer, anlässlich des 20-Jahr Jubiläums des Pflegegeldes in sich zu gehen und noch vor Ende dieser Legislaturperiode den im Parlament liegenden Anträgen auf eine Inflationsanpassung endlich zuzustimmen.

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