1825 entwickelte Louis Braille die Brailleschrift, indem er Buchstaben und Zeichen entlang eines Sechs-Punkte-Rasters in tastbare Punkt-Anordnungen übersetzte. Geprägt auf Papier oder diverse andere Oberflächen können blinde und sehbehinderte Menschen diese tastend lesen.
Am Samstag, den 4. Jänner, findet der alljährliche Welt-Braille-Tag statt. Er steht heuer im Zeichen des 200-jährigen Jubiläums der Brailleschrift.
Auch in der digitalen Welt spielt das tastbare Zeichensystem eine entscheidende Rolle: Mit der Braillezeile können digitale Inhalte in Brailleschrift übertragen werden. Damit dieses und andere technische Hilfsmittel funktionieren, müssen Websites und Dokumente barrierefrei gestaltet sein.
In Tirol prüft die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol, inwieweit die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Websites gegeben ist.
Digitale Barrierefreiheit geht uns alle an
„Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte und Technologien für alle Menschen uneingeschränkt nutzbar sind. Sie ist der Schlüssel zu einer digitalen Welt, in der alle Menschen – auch unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht – gleichberechtigt Zugang zu Informationen haben und digitale Dienste nutzen können. Wir müssen sicherstellen, dass technische Hilfsmittel wie Braillezeilen ihr volles Potenzial entfalten können. Dazu braucht es zum einen das Bewusstsein für die Notwendigkeit digitaler Barrierefreiheit sowie ein entsprechendes Know-how, zum anderen aber auch das Bekenntnis, diese Voraussetzungen konsequent zu berücksichtigen“, sagt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Aus der Praxis: So funktioniert die Braillezeile
„Die Braillezeile ist ein technisches Hilfsmittel zur Erschließung digitaler Inhalte. Wird sie via USB oder Bluetooth mit einem PC verbunden, lassen sich auf ihr Texte, die am Bildschirm angezeigt werden, auch haptisch in Braille darstellen. Konkret passiert das mithilfe tastbarer Pins, die mechanisch aus der Zeile hervortreten und so Braillezeichen abbilden“, erklärt Anton Klotz, Mitglied des Tiroler Monitoringausschusses.
Neben der Braillezeile sind auch Vergrößerungs- und Sprachausgabeprogramme (Screenreader) wichtige digitale Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen. In vielen Fällen gilt aber:
„Vorlesen-lassen ist nicht dasselbe wie Selber-lesen. Die Sprachausgabe macht beispielsweise keinen Unterschied zwischen Groß- und Kleinschreibung und überliest auch bestimmte, einfache Tippfehler. Gerade wenn es auf große Genauigkeit ankommt, etwa beim Korrekturlesen, ist eine Baillezeile also unbedingt erforderlich. Außerdem hilft das Selberlesen komplexer Texte in Braille bei der Sinnerfassung derselben“, so Klotz.
Digitale Barrierefreiheit auf dem Prüfstand
Sind Websites oder digitale Dokumente nicht barrierefrei gestaltet, können Braillezeilen oder Screenreader nur eingeschränkt und mühsam angewendet werden. Die Ombudsstelle für barrierefreies Internet des Landes Tirol ist deshalb mit der Aufgabe betraut, Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen in Tirol auf digitale Barrierefreiheit zu prüfen. Sie nimmt Beschwerden entgegen und untersucht stichprobenartig ausgewählte Websites.
Die Ombudsstelle, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere auf Sensibilisierung und Vernetzung setzt, unterzog im Zeitraum von August 2021 bis Dezember 2023 insgesamt 30 Websites einer Barrierefreiheitsprüfung. Dabei ließ sich im Vergleich zum vorhergegangenen Prüfzeitraum ein steigendes Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit bei Webauftritten erkennen.
Bei den erneut geprüften Websites konnte zwar noch keine lückenlose Umsetzung bereits bestehender Anregungen festgestellt werden, jedoch ließ sich speziell bei Inhalten mit redaktioneller Verantwortung ein klarer positiver Trend ausmachen.
Gerhard,
03.01.2025, 08:54
Servus, sind Pfandgebinde (neu ab 2025) mit Brailleschrift oder ähnlichen erkenntlich? LG