22. Wiener Landtag – Fragestunde

Landtagsabgeordneter Nikolaus Kunrath wollte wissen, inwieweit Sozialstadtrat Peter Hacker und damit die Wiener Landesregierung die arbeits- und sozialrechtlichen Standards, die im Bundesbehindertengesetz zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz festgelegt wurden, befürworte.

Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal
PID / Markus Wache

Die fünfte und letzte Anfrage stellte LAbg. Nikolaus Kunrath (Grüne) an Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Kunrath wollte wissen, inwieweit Hacker und damit die Wiener Landesregierung die arbeits- und sozialrechtlichen Standards, die im Bundesbehindertengesetz zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz festgelegt wurden, befürworte.

Hacker begann mit einer Vorbemerkung: Er warte seit mindestens 16, 17 Jahren auf versprochene Schritte des Bundes zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seither sei aber „nichts passiert“. Seit 15 Jahren gebe es daher in Wien für Menschen mit Behinderung ein „Übergangsprovisorium im Pflegegeldbereich“, um die Persönliche Assistenz zu ermöglichen.

Doch die Menschen mit Behinderung würden andere Unterstützungssysteme brauchen als Menschen, die Pflege benötigen. In Wien würden 362 diese Unterstützung beziehen, die insgesamt 33.000 Assistenzstunden benötigen. Dafür werden 20 Mio. Euro pro Jahr aufgewendet. Er persönlich habe sich über die Ankündigung von Sozialminister Rauch vor rund einem Jahr gefreut, dass es eine österreichweite Regelung geben solle.

Im September 2022 hätten alle Bundesländer die Bitte an den Sozialminister gerichtet, die Länder im Vorfeld über die Pläne informiert zu werden. Er – Hacker – sei seither über die Kommunikation mit dem Bund echt frustriert: „Nicht ein einziges inhaltliches Gespräch mit den Sozialreferentinnen und Sozialreferenten der Bundesländer hat stattgefunden!“.

„Merkwürdig“ sei für ihn die Rechtskonstruktion bei der Richtlinie zur Harmonisierung des Bundes, denn die Länder und nicht die Menschen mit Behinderung seien die vorgesehenen Fördernehmer, dadurch gebe es nach seiner Ansicht keine Rechtssicherheit bei den betroffenen Menschen oder Organisationen. Das sei für ihn keine Harmonisierung, „mit diesem Instrument fange ich gar nichts an“.

Versprochen sei auch ein One-Stop-Shop worden, doch das sei in der Förderrichtlinie zur Harmonisierung nicht vermerkt. Im Gegenteil, es müssten zwei Förderanträge – sowohl an das Bundesland und als auch an das Sozialministerium gestellt werden – „das ist das Gegenteil von One-Stop und eine Mogelpackung“, so Hacker.

Was sei die Grundlage für die Zuständigkeit des Bundes der Persönlichen Assistenz nur am Arbeitsplatz? Wieso gelte die Förderung nur für zwei Jahre, fragte Hacker weiter. So werde die Unsicherheit bei den Betroffenen nur vergrößert. Offen sei für ihn die Frage der berufsrechtlichen Absicherung von Persönlicher Assistenz. Dazu gehöre ein Gesetz, das sei im Sozialbereich Standard.

„Diese Fragen müssen geklärt werden, bevor man eine Förderrichtlinie veröffentlicht“, kritisierte Hacker, der weitere Fragen in den Raum stellte: Wie sei die genaue Vorstellungen des Bundes in der Wechselwirkung zwischen Fördergeber und Sachwalter von Personen mit intellektuellen Behinderungen? Wieso gebe es eine Altersgrenze von 65 Jahren in der Förderrichtlinie?

„Dies ist nur ein Teil der Fragen, die für mich in dieser Richtlinie offen sind.“ Es fehle ebenfalls die Harmonisierung, wenn es um die Schaffung eines Berufsrechtes für die Persönliche Assistenz gehe. Darum könne er im Augenblick der Umsetzung der Förderrichtlinie derzeit nicht zustimmen.

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