23. Jänner 1976: Start der gemeinsamen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen

Der 23. Jänner 1976 markiert den Übergang von fachlicher Koordination zur politischen Interessenvertretung: An diesem Tag nahm die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) - heute als Österreichischer Behindertenrat bekannt - ihre neue Rolle als politische Interessenvertretung und Dachorganisation auf.

50 Jahre Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

„Die ÖAR wurde am 27. April 1950 auf Initiative von Sektionschef Dr. Arthur Fuchs im Bundesministerium für soziale Verwaltung gegründet. Ziel war es, ein Forum für den fachlichen Austausch zwischen Medizin, Sozialverwaltung, Sozialversicherung und Pädagogik zu schaffen. In dieser frühen Phase verstand sich die ÖAR als fachliche Koordinationsplattform und nicht als politische Interessenvertretung“, ist einem Rückblick auf der Homepage zu entnehmen.

Neuausrichtung: 1976 begann die Arbeit als Interessenvertretung

Im Palais Trautson in Wien trat am 23. Jänner 1976 der neu gewählte Vorstand der ÖAR zusammen. Dr. Michael Neider war Präsident und Heinz Schneider Generalsekretär.

Zu den Anfängen der ÖAR erzählte Heinz Schneider in einem Artikel (monat September 1990) eine Begebenheit mit dem ehemaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky im Jahr 1972:

„Ja, ja“ meint Kreisky, „vorige Woche waren die Gehörlosen bei mir und vorher die Blinden. Könnt’s den nicht einmal ein gemeinsames Papier erstellen, wo die Wünsche der Behinderten aufgelistet sind? Könnt’s denn nicht einen Verein gründen, so eine Art Behinderten-Gewerkschaft?“ Die Idee zur Gründung der ÖAR war geboren.

„In seinen Einführungsworten wies der Präsident der Arbeitsgemeinschaft, Dr. Michael Neider, darauf hin, daß die Arbeitsgemeinschaft sich vor allem der Betreuung behinderter Kinder angenommen hat. Um die Interessen der Behinderten auch in Österreich besser zu vertreten, will sich die Arbeitsgemeinschaft als Dachverband aller Behindertenvereine etablieren. Dies soll in Form einer Koordination aller betreffenden Vereine und Institutionen durchgeführt werden“, informierte die Zeitschrift Soziale Sicherheit (Nr. 7/8 aus 1976) in dem Artikel „Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation will sich als Dachverband aller Behindertenvereine etablieren“ von einer Pressekonferenz am 25. Juni 1976 der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation im Presseclub Concordia.

Seit 50 Jahren bundesweite Interessenvertretung

Die Neuausrichtung war im Dezember 1975 beschlossen worden. Mit diesem Schritt begann erstmals die koordinierte bundesweite politische Vertretung von Menschen mit Behinderungen. Im Mai 1976 folgten eine Generalversammlung und die erste öffentliche Präsentation. Neben Interessenvertretungen brachten sich in Folge auch Dienstleister aus dem Behindertenbereich ein. 

40 Jahre ÖAR - Es wird daraus Österreichischer Behindertenrat
ÖAR

Dynamische Weiterentwicklung seit 2017

Der 23. Jänner 1976 gilt als Beginn der heutigen bundesweiten Dachorganisation, die seit 2017 Österreichischer Behindertenrat heißt und 2026 ihr 50-jähriges Bestehen als Interessenvertretung feiert.

2024 wird der Österreichische Behindertenrat als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich gesetzlich verankert und auch finanziell abgesichert.

2025 wurde die Weiterentwicklung mit einer richtungsweisenden Strukturreform mittels einer Änderung der Statuten beschlossen. Nun ist in den Statuten fixiert, dass Menschen mit Behinderungen bzw. Organisationen von Menschen mit Behinderungen in allen Gremien eine Zweidrittelmehrheit haben.

Siehe: Österreichischer Behindertenrat

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  • Rebell , Antworten

    26.01.2026, 23:29

    Die ÖAR bzw der Österreichische Behindertenrat ist ein Konglomerat von Trägerorgas, anderen Dachverbänden, Gewerkschaften uvm Der ÖBR wurde nicht von Menschen mit Behinderungen gewählt. Er ist ein Konstrukt mit wirtschaftlichen, parteipolitischen und kirchlichen Querverbindungen bzw Abhängigkeiten. Der ÖBR hat versagt, in der Umsetzung der UNBRK, whd der Corona-Pandemie zw bei einer Aufarbeitung sowie bei der Gesetzeswerdung bzgl Sterbeverfügung.

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