24-Stunden-Regelung Buchingers macht aus bedürftigen Menschen Sozialfälle!

Kein offenes Ohr für sachliche Argumente von Bundesbehindertenbeirat und Betroffenen.

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Die mit 1. Juli gültige Richtlinie für eine „Rund um die Uhr-Betreuung“ mit der inkludierten 5.000-Euro Vermögensgrenze bietet pflegebedürftigen und behinderten Menschen nicht die erhoffte Unterstützung.

Jene Menschen, die eine 24-Stundenbetreuung benötigen werden weiterhin in der Illegalität verbleiben mit Ausnahme derjenigen, die schon jetzt Sozialhilfe zum Überleben benötigen – und die werden es sich voraussichtlich, trotz der neuen Richtlinien, auch nicht leisten können. Ganz abgesehen von dem enormen Verwaltungsaufwand, der mit der Einkommensgrenze verbunden ist und der im Endergebnis zu kaum spürbaren Einsparungen führen wird.

ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget: „Buchingers Vergleich mit ähnlichen Ansätzen in Heimen hinkt. Oder hat man etwa schon gehört, dass Heimbewohner nebst ihren Beiträgen auch noch Fensterreperaturen, fallweise neue Waschmaschinen oder ein Auto für den Einkauf durch Betreuungspersonen finanzieren müssten?“

Voget urgiert den Dialog mit den Betroffenen und Behindertenvertretern und fordert erneut: „Nachdem ja die Amnestieregelung bis zum Ende des Jahres verlängert wurde, sollte diese Zeit genutzt werden, um gemeinsam mit den Gebietskörperschaften ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, das unterstützend für die Betroffenen wirkt und sie nicht in die Armut treibt. Ebenso sollte das Pflege- und Betreuungssystem in Österreich generell überarbeitet werden und zwar in Richtung mehr Flexibilität und einer breiteren Palette an Angeboten.“

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