WKÖ-Leitl und AMS-Böhm: maßgeschneidertes Bildungsangebot für alle Jugendlichen
Für Jugendliche, die auf Grund mangelnder Qualifikation oder einer Behinderung noch keine Lehrstelle bekommen, wurde von den Sozialpartnern ein neues flexibles Modell der Intergrativen Berufsausbildung ausgearbeitet.
Seit September ist die Neuregelung im Rahmen der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes in Kraft. „Trotz der kurzen Anlaufzeit wurden bereits 240 Verträge abgeschlossen und somit vielen Jugendlichen neue Ausbildungs- und Berufschancen eröffnet“, freuen sich Wirtschaftskammer Österreich Präsident Christoph Leitl und AMS-Vorstand Herbert Böhm. „Im Europäischen Jahr der Behinderten wurde damit ein wesentlicher Schritt getan, um für alle Jugendlichen ein maßgeschneidertes Bildungsangebot bereitstellen zu können“.
Die integrative Berufsausbildung kann entweder als eine Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um max. 1 Jahr, in Ausnahmefällen um 2 Jahre) stattfinden oder den betreffenden Personen eine Teilqualifikation vermitteln (Dauer 1 bis 3 Jahre), die ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglicht, wenn die Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist.
Zielgruppe der integrativen Berufsausbildung sind benachteiligte Jugendliche, die das Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermitteln konnte und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
- Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss, oder
- Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
- Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund der erfolglosen Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis angenommen werden muss, dass für sie in absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle gefunden werden kann.
Die integrative Berufsausbildung wird durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet, die vom Arbeitsmarktservice, vom Bundessozialamt oder von den Gebietskörperschaften bereitgestellt wird. Die Berufsausbildungsassistenz begleitet den Prozess der integrativen Berufsausbildung durch Unterstützung der Jugendlichen in sozialpädagogischen und psychologischen Angelegenheiten, durch laufende Kooperation aller Beteiligten (Eltern, Lehrbetriebe, Berufsschulen, etc.) bei der Festlegung der Ausbildungsziele oder bei einem Ausbildungswechsel.