28 Jahre Erprobung sind genug!

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt Bildung für ALLE ohne Barrieren vor!

Impressionen von Monitoringausschuss 20121002
Tolliner, DI Klaus
  • 1984/85 begannen die ersten Schulversuche des gemeinsamen Unterrichts von Schüler/innen mit und ohne Behinderung.
  • 1993 und 1996 wurden die ersten schulischen Integrationsgesetze verabschiedet.
  • 2008 wurde das Völkerrecht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von Österreich ratifiziert.

Wieder bei Stunde Null?

Bei der öffentlichen Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung am 2. Oktober 2012 entstand bei mir der Eindruck, wieder bei der Stunde Null zu beginnen, als der Vertreter des Unterrichtsministeriums die Teilnehmer/innen davon in Kenntnis setzte, dass inklusive Bildungsregionen geschaffen werden sollen – zwecks Erprobung. (Fotos von der öffentlichen Sitzung)

Was das genau bedeutet, wer welche Aufgaben hat und bis wann das Recht auf inklusive Bildung umgesetzt wird, blieb unklar. Aber er meinte, es soll diesbezüglich ein Arbeitskreis eingerichtet werden, der dies klärt. Es wurde auch klar verdeutlicht, dass die Sonderschulen nicht aufgelöst werden, da es ja noch Schüler/innen gibt, welche diese besuchen.

Sonderschule einfach auslaufen lassen?

Die Frage, „Wäre es nicht unkomplizierter und kostengünstiger die Sonderschulen einfach auslaufen zu lassen? Das heißt: Keine neuen Schüler/innen mit dem Schuljahr 2013/14 aufzunehmen, sondern diese gleich inklusiv zu beschulen“, wurde negiert.

Ich verstehe nicht, was gibt es nach über 20 Jahren an Erprobung von schulischer Integration noch zu erforschen und zu erproben? Erfahrungen wurden zur Genüge gesammelt. Es geht nur noch um die Umsetzung!

Die Redner/innen der ca. 200 teilnehmenden Personen stellten klar, dass sie nicht in eine Abseitsrolle gedrängt werden wollen, sie wollen nicht, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird, sie wollen und brauchen keine Sonderschulen. Besonders beschämend fand ich, dass ein Teilnehmer sich in eine Bittstellerrolle begab, mit der Forderung: „Schließen Sie die Sonderschulen. Sie bieten uns keine Zukunftschance.“

Es fehlt am Willen zur Strukturreform

Ich bin entsetzt darüber, dass im Jahr 2012 politisch verantwortliche Entscheidungsträger/innen, betroffene Menschen und Eltern/Angehörige von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung weiter zu Bittsteller/innen machen.

Mein persönliches Resümee zur Situation der Umsetzung der UN-Konvention Artikel 24 (Bildung):

Es fehlt den politischen Entscheidungsträger/innen, am Willen, Strukturreformen durchzuführen. Ganz nach dem Motto: Wir wissen schon, was gut für euch ist!

Das Völkerrecht der inklusiven Bildung muss umgesetzt werden!!!

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