30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Einsatz für die Rechte von Kindern mit und ohne Behinderungen

Kindergartengruppe im Kreis
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Am 20. November 2019 gibt es die UN-Kinderrechtskonvention seit 30 Jahren. Der Österreichische Behindertenrat engagiert sich im Netzwerk Kinderrechte insbesondere dafür, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gewahrt werden.

Im Januar muss Österreich den Vereinten Nationen Rede und Antwort stehen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Besonders für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen muss sich noch Vieles verbessern.

Inklusive Infrastruktur

Vielfach mangelt es an einer barrierefreien Umwelt. Das reicht von Spielplätzen über Kinderbetreuungsstätten hin zu Familienberatungsstellen.

Wesentlich ist dabei, dass Barrierefreiheit nicht nur im baulichen Sinne hergestellt wird, sondern auch was Kommunikation (z.B. Information in Braille Schrift, Gebärdensprachkenntnis, Verwendung einfacher Sprache, etc) und prinzipiell den Umgang mit Menschen mit Behinderungen betrifft (Barrieren im Kopf, Vorurteile, etc.).

Vor allem Vorurteile bewirken den gesellschaftlichen Ausschluss von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.

Gesundheitsversorgung

Es herrschen massive Mängel in der Gesundheitsversorgung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit psychischen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Es fehlt auch der Anspruch auf Mutter-/Vater – Kind REHA für Kinder mit Behinderungen (insbesondere chronischen Erkrankungen).

Kinder und Jugendliche mit psychischen Behinderungen werden vielfach in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht, junge pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in Altersheimen. Es mangelt an adäquaten Alternativen.

Inklusive Bildung von Anfang an

Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen beginnt schon sehr früh. Es mangelt an inklusiven Settings vom Kindergarten an über die Schule bis hin ins universitäre Leben.

Eltern bleibt oft nichts anderes übrig, als ihre Kinder in die Sonderschule einzuschreiben, die gleichermaßen den Lebenslauf des Kindes hin in eine betreute Werkstätte vorgibt. Das Recht auf Teilhabe an der allgemeinen Gesellschaft wird dadurch massiv beschnitten.

„Kinder ohne Behinderungen und Kinder mit Behinderungen haben das Recht, miteinander aufzuwachsen, gemeinsam in die Schule zu gehen und ihre Freizeit miteinander zu verbringen“, bringt es Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, auf den Punkt.

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