4. Tätigkeitsbericht der Oö. Antidiskriminierungsstelle

Nach wie vor viele Beschwerden über Diskriminierungen aufgrund von Behinderung

Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle
Land Oberösterreich

Anfragen und Beschwerden von Personen mit Behinderung bildeten auch zwischen 2012 und 2015 einen Schwerpunkt in der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle, die in diesem Zeitraum mit einem Zuwachs an Anfragen und Beschwerden im Ausmaß von mehr als 70 % konfrontiert war. Häufigster Grund von Beanstandung stellte ein Mangel an Barrierefreiheit dar. Die Oö. Antidiskriminierungsstelle erwirkte dahingehend die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Etappenplans für das Land OÖ.

Zu den Erfolgen der Antidiskriminierungsstelle in diesem Bereich zählen zahlreiche Vermittlungen und Schlichtungen, von denen einige als Fallbeispiele im Bericht geschildert sind, darunter u.a. die Diskriminierung eines Blinden bei der Benützung eines Gemeindeschwimmbades, die Vorschreibung doppelter Kautionen für besachwaltete Mieter sowie die Bereitstellung eines Gebärdensprach-Dolmetschers für eine gehörlose Angestellte durch den Dienstgeber.

Oö. Monitoringausschuss: es könnte besser sein …

Der vierte Tätigkeitsbericht beinhaltet auch zum ersten Mal einen Bericht über die Arbeit des Oö. Monitoringausschusses – und spart dabei nicht mit Kritik.  Sowohl die Tatsache, dass der Vorsitz des Ausschusses der Antidiskriminierungsstelle obliegt, als auch die mangelnde Unabhängigkeit des Gremiums im Hinblick auf die Bestellung von Mitgliedern und die Erstellung einer Geschäftsordnung, widersprechen den zugrundeliegenden Prinzipien einer Menschenrechtsinstitution wie dem Monitoringausschuss.

Damit verbundene Beschlussfassungen durch die Politik verzögerten und behinderten die Arbeit des Monitoringausschusses, so dass dieser erst knapp zwei Jahre nach seiner gesetzlichen Gründung seine Arbeit aufnehmen konnte.

Die Geschäftsstelle des Monitoringausschusses, deren Führung der Antidiskriminierungsstelle obliegt, leidet überdies – wie die Stelle selbst – unter akutem Ressourcenmangel. Trotz des enormen Anstiegs an Fällen sowie zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Monitoringausschusses wurde dem Ersuchen um personelle Aufstockung nicht entsprochen.

Der Oö. Monitoringausschuss verfügt auch über kein eigenes, unabhängiges Budget, wie vom UN-Fachausschuss 2013 im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs nochmals ausdrücklich gefordert. Die Aufwendungen des Oö. Monitoringausschusses werden aus unterschiedlichen Sachbudgets des Landes OÖ gedeckt. Auch wenn es rückblickend keinerlei Beschränkungen gab, stellt das Ansuchen um Kostenübernahmen einen zusätzlichen administrativen Aufwand dar und kann die Unabhängigkeit des Monitoringausschusses zusätzlich in Frage stellen.

Der Tätigkeitsbericht beinhaltet auch einen Dank an die Mitglieder des Monitoringausschusses, die ihre Expertise und Erfahrung ehrenamtlich zur Verfügung stellen und deren Arbeit gekennzeichnet ist von großem Engagement und persönlicher Verbundenheit.   

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3 Kommentare

  • Ich bin sehr beeindruckt was du für tolle Arbeit geleistet hast! Danke Martina!

    • Das kann ich bestätigen! Nur seitdem Martina in Karenz ist, steht scheinbar alles…

    • Klaudia hat leider sehr recht! Es gibt bis heute keine echte
      Karenzvertretung, sondern nur eine provisorische Vertretung aus einer
      anderen Abteilung. Ich darf mich auch an dieser Stelle für die hochkompetente und engagierte Arbeit von Martina bedanken